Warum werden aktuell die Fernwärmepreise erhöht?

Die Lage auf den Energiemärkten hat sich zuletzt deutlich beruhigt. Dennoch führen die Nachwirkungen der 2022 stark gestiegenen Gaspreise leider dazu, dass wir die Preise für Fernwärme jetzt anpassen müssen. Grund hierfür sind die vertraglich festgeschriebenen Preisformeln, die die Kostenentwicklungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten messen. Die Entwicklung an den Handelsmärkten wirkt deshalb mit einem Jahr Verzögerung nach. Da die Nürnberger Fernwärme zu einem großen Teil mithilfe von Erdgas produziert wird, spielt dieser Faktor in den Preisformeln eine tragende Rolle.

© N‑ERGIE, N‑ERGIE

Preisentwicklung Erdgas - links der Zeitraum für die letztjährige Preisanpassung zum 01.10.2022, rechts der Zeitraum für die aktuelle Preisanpassung zum 01.10.2023

Fragen und Antworten zur Preisänderung

Standardprodukt N‑ERGIE WÄRME:

Zum 1. Oktober 2023 erhöht sich der Fernwärmepreis brutto um rund 26 Prozent – ohne Berücksichtigung der Wärmepreisbremse. Solange die Preisbremse gilt, wirkt sich die Erhöhung zunächst jedoch nur mit durchschnittlich 6 Prozent aus. Ein Dreipersonenhaushalt in einem Mehrfamilienhaus bei einem Jahresverbrauch von ca. 12 MWh Wärme hat in dieser Zeit Mehrkosten von etwa 8 Euro brutto pro Monat.

Sonderprodukt N‑ERGIE WÄRME LINE:

(für Ein- und Zweifamilienhäuser)

Zum 1. Oktober 2023 erhöht sich der Fernwärmepreis brutto um rund 36 Prozent – ohne Berücksichtigung der Wärmepreisbremse. Solange die Preisbremse gilt, wirkt sich die Erhöhung zunächst jedoch nur mit durchschnittlich 11 Prozent aus. Ein Dreipersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus (Neubau) bei einem Jahresverbrauch von ca. 10 MWh Wärme hat in dieser Zeit Mehrkosten von etwa 10 Euro brutto pro Monat.

Die Wärmepreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Zunächst wurde eine Verlängerung bis 31.03.2024 angekündigt. Letztlich hat sich der Gesetzgeber aber dagegen entschieden, sodass die Preisbremsen zum 31.12.2023 endet.

Privatverbraucher*innen und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, sowie Berechtigte nach § 3 und § 11 EWPBG unabhängig vom Verbrauch (bspw. soziale Einrichtungen) erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Wärmeverbrauchs für 9,5 ct/kWh brutto, einschließlich staatlich veranlasster Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen).

Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Krankenhäuser unabhängig vom Verbrauch erhalten eine Menge von 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs im Jahr 2021, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh (bzw. 9 ct/kWh bei Dampf) netto, ohne staatlich veranlasster Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen).

Weiterführende Informationen für Privatkund*innen haben wir hier aufbereitet.

Weiterführende Informationen für Geschäftskund*innen haben wir hier aufbereitet.

Die Kosten des Preisdeckels trägt der Bund.

Die Preisanpassung berechnet sich aus der Anwendung von Preisformeln. Beim Standardprodukt N‑ERGIE WÄRME gibt es diese sowohl für den Grund- als auch für den Arbeitspreis.

Anstieg Grundpreis:

  • Gestiegene Materialkosten (Investitionsgüterindex)
  • Unveränderte Lohnkosten

Anstieg Arbeitspreis:

  • Stark gestiegene Brennstoffkosten (Erdgas-Börsenpreise)
  • Moderat gestiegene Emissionskosten (CO2-Preise)

Beim Sonderprodukt N‑ERGIE WÄRME LINE kommen die gleichen Preisfaktoren mit Ausnahme der Lohnkosten zum Ansatz.

Bei beiden Produkten werden zusätzlich auch Umlagenpreise verrechnet. Diese sind abhängig von der jeweiligen Höhe der geltenden Umlagen. Ihr Anteil an den Gesamtkosten der Fernwärme ist jedoch gering.

Beim Bezug von Erdgas fallen unter anderem die durch den Gesetzgeber veranlasste Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage an. Diese Umlagen, die von der Trading Hub Europe (THE) erhoben und veröffentlicht werden, fallen auch an, wenn Erdgas für die Erzeugung von Fernwärme genutzt wird. Für die Wärmeabrechnung werden die erdgasbezogenen Werte auf wärmebezogene Werte umgerechnet. Berücksichtigt werden dabei der Erdgasanteil der Erzeugung und die Umwandlungsverluste für Erzeugung und Transport. Die sich ergebenden Umlagenpreise für Wärme haben somit andere Werte als die, die bei Erdgasabrechnungen zum Einsatz kommen. Folgende Umlagenpreise werden über die Fernwärmeabrechnungen erhoben:

• Gasspeicherumlage-Wärme

• Bilanzierungsumlage-Wärme

Dabei weisen wir jeden Umlagenpreis über eine separate Rechnungszeile auf Ihrer Abrechnung aus. Hinweis: Umlagenpreise, die den Wert 0 haben, werden nicht dargestellt. Dies trifft beispielsweise auf die Bilanzierungsumlage-Wärme für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 01.10.2024 zu.

Die aktuell gültigen Preise stellen wir über unser Preisblatt für Fernwärme hier zur Verfügung.

Hohe Investitionen beispielsweise in den Fernwärmeanschluss erfordern lange Vertragslaufzeiten mit den Kund*innen. Während dieser Vertragslaufzeit wird der Preis für beide Seiten fair ermittelt. Deshalb räumt der Gesetzgeber die Entwicklung von Preisformeln ein, unter der Bedingung, dass sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden.

Durch die Verwendung von variablen Preisfaktoren bleibt der Fernwärmepreis marktgerecht und flexibel. Preisänderungen sind in beide Richtungen möglich.

Alle Details zu den Preisformeln sind in den jeweiligen „Ergänzenden Bestimmungen“ hier zu finden. Die einzusetzenden Werte kommen dabei von neutralen Stellen wie dem Statistischen Bundesamt oder der Energiebörse EEX, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf deren Entwicklung haben. Alle der Preisberechnung zugrundeliegenden Werte stellen wir online zum Download zur Verfügung. So erleichtern wir es den Kunden den Preis nachzurechnen.

Die Verwendung der Börsenpreise (EEX-Werte) ist in unseren Fernwärmepreisformeln definiert und vertraglich fixiert. Grundsätzlich gilt, dass durch die Verwendung von Börsenpreisen Preisveränderungen schneller beim Kunden ankommen – das gilt nicht nur für steigende, sondern auch für sinkende Preise. Bei der Preisberechnung setzen wir zur Abfederung von Preisspitzen den 12-Monats-Durchschnitt der Börsenpreise an. Dies hat geholfen, bei der vorangegangenen Preisanpassung im Oktober 2022 einen noch höheren Preisanstieg zu vermeiden. Jedoch wirken die außerordentlich hohen Preise aus dem zweiten Halbjahr 2022 noch in den aktuellen Preisen nach.

Ein Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen ist zu einem isolierten Zeitpunkt kaum aussagekräftig. Jedes Unternehmen hat eigene Abnahme- und Erzeugungsstrukturen, die in den jeweiligen Preisänderungsklauseln abgebildet werden. Zudem unterscheiden sich die Preisänderungsregelungen, wie etwa die Anpassungszeitpunkte oder die Zeiträume, für die die Indizes bei Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden.

Beispiel: Die N‑ERGIE führt ihre Preisanpassungen für Fernwärme einmal jährlich zum 1. Oktober durch. Andere Stadtwerke haben einen halbjährigen oder vierteljährigen Rhythmus. Je kürzer der Rhythmus ist, desto schneller finden sich Marktpreisveränderungen in den Fernwärmepreisen wieder. Jedoch kann dies auch zu stärkeren Preisausschlägen und -schwankungen führen.

Die Preisentwicklung wird von vielen Faktoren beeinflusst, die wir nicht oder nur am Rande beeinflussen können. Basierend auf den heutigen Wissensstand geht die N‑ERGIE davon aus, dass ihre Fernwärmepreise im Herbst 2024 wieder sinken werden. Wie hoch die Senkung ausfallen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar.

Bereits heute stammen knapp 30 Prozent der Nürnberger Fernwärme aus nicht-fossilen Quellen. Um die Fernwärme bis 2035 CO2-neutral zu erzeugen, wird die N‑ERGIE den Anteil klimaneutraler Energieträger in der Erzeugung schrittweise steigern. Wir streben einen Mix aus Altholzverwertung und Großwärmepumpen an. Dieser soll perspektivisch um Erdwärme/Tiefengeothermie sowie Wasserstoff ergänzt werden. Mehr zum Klimaschutzpfad der N‑ERGIE erfahren Sie hier.

Die N‑ERGIE prüft, ob es sinnvoll ist, die Abschläge ihrer Kund*innen zu erhöhen. Sollte das so sein, informiert die N‑ERGIE individuell über die geänderte Abschlagszahlung.

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Energie einsparen

Die N‑ERGIE ist sich darüber bewusst, dass die gestiegenen Energiepreise eine enorme Belastung bedeuten. Um die höheren Kosten etwas abzufedern, ist Energie einzusparen das wirksamste Mittel.