Die N‑ERGIE
Solar-Lösungen

Mit 20 Jahren gehört Ihre Solaranlage noch nicht zum alten Eisen. Aber mit dem Ende der EEG-Förderung stehen Sie vor der Frage: Was passiert mit dem Ökostrom, den Sie erzeugen?

Unser Angebot für Volleinspeisung für 2024

Ihr regionaler Sonnenstrom ist uns was wert! Daher bieten wir mit unserem Einspeiseprodukt „SOLAR PURNATUR Direkt“ bis zu 8,34 ct pro Kilowattstunde (brutto), garantiert bis Ende 2024.

In Kombination mit diesem Einspeiseprodukt liefern wir Ihnen für Ihren täglichen Verbrauch unser Ökostromprodukt STROM PURNATUR, sodass Sie rundum Teil der regionalen Energiewende sind. Falls Sie noch keinen STROM PURNATUR beziehen, füllen Sie bitte auch diesen Teil der Vertragsunterlagen mit aus.

SOLAR PURNATUR Direkt im Überblick

Technische Voraussetzungen

  • für ausgeförderte PV-Anlagen ("Ü20") kleiner 30 kWp *)
  • für Volleinspeiser im Netzgebiet der N‑ERGIE Netz GmbH
  • bis auf Weiteres kein Umbau der Anlage erforderlich

Konditionen und Preise ab 01.01.2024

  • 8,34 ct/kWh (brutto) bis 10.000 kWh
  • 7,75 ct/kWh (brutto) für jede weitere kWh (ab 10.001 kWh)
  • Vergütungshöhe garantiert bis Ende 2024
  • jährliche Abrechnung mit monatlichen Abschlagszahlungen
  • faire Vertragslaufzeit jeweils bis zum Jahresende
  • separate Verrechnung der Zählerkosten über den Messstellenbetreiber
  • nur in Kombination mit STROM PURNATUR abschließbar

Beitrag zur Energiewende

  • wirtschaftlicher Weiterbetrieb der PV-Anlage

Zum Vertragsabschluss

Sie möchten lieber auf Eigenverbrauch umstellen?

Für viele Ü20-Anlagen ist es am sinnvollsten, auf Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie Ihren selbst erzeugten Strom direkt verwenden und sparen sich damit einen Teil Ihrer Stromkosten. Sprechen Sie unbedingt mit einem Handwerker Ihrer Wahl, ob der Umbau überhaupt möglich ist und was dies bei Ihnen kosten würde. Nur so finden Sie heraus, ob Eigenverbrauch für Sie tatsächlich wirtschaftlich ist. Eine Übersicht über unsere Partnerbetriebe aus dem Elektrohandwerk finden Sie hier: Handwerkersuche

Bei Umbau auf Eigenverbrauch ist für kleinere Anlagen (< 7 kWp) laut Erneuerbare-Energien-Gesetz kein intelligentes Messsystem erforderlich, solange für den überschüssigen Strom die Anschlussvergütung des Netzbetreibers gewählt wird. Alternative Einspeiseprodukte (im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung) erfordern dagegen, unabhängig von der Anlagengröße, den Einbau eines intelligenten Zählers (Smart Meter) mit gesetzlich vorgeschriebenen Funktionalitäten und Pflichten. Wir empfehlen daher bei Umbau auf Eigenverbrauch im ersten Schritt die gesetzliche Anschlussvergütung zu wählen.

Aufgrund der gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen, bieten wir aktuell kein spezielles Produkt für Eigenverbrauch an. Sollten sich diese ändern, passen wir ebenfalls unser Angebot an, damit möglichst viele ausgeförderte PV-Anlagen weiter Ökostrom produzieren.

Sie haben Fragen?

In unseren FAQs zu Ü20 Anlagen haben wir häufige Fragen gesammelt und für Sie beantwortet.

1. EEG Regelungen für ausgeförderte Anlage

- Anlagenbetreibende können den erzeugten Strom weiterhin in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten hierfür eine Anschlussvergütung des Netzbetreibers. Die Höhe der Anschlussvergütung ermittelt sich aus dem "Jahresmarktwert Solar", abzüglich der tatsächlichen Kosten seitens der Übertragungsnetzbetreiber für die Vermarktung des eingespeisten Stroms. Seit 2023 ist die Höhe der Vergütung auf 10 ct/kWh beschränkt. Die Anschlussvergütung gilt bis maximal 31.12.2027 für Anlagen unter 100 kWp. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte

- Für die Nutzung der gesetzlichen Anschlussvergütung entfällt die Einbaupflicht eines intelligenten Messsystems für Anlagen unter 7 kWp. Für Anlagen ab 7 kWp besteht weiterhin die iMSys-Pflicht nach dem MsbG (Messstellenbetriebsgesetz). Auch wenn man - unabhängig von der Anlagengröße - auf Eigenverbrauch umstellt und für den überschüssigen Einspeisestrom die Direktvermarktung wählt (als Alternative zur Anschlussvergütung) ist ein iMSys erforderlich.

2. Welche PV-Anlagen fallen wann aus der EEG-Förderung?

Für netzgekoppelte PV-Anlagen endet der Förderzeitraum nach 20 Jahren. Für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2002 also am 31.12.2022. Für die Folgejahre verhält es sich entsprechend. In früheren Jahren installierte Anlagen sind bereits aus der Förderung gefallen.

3. Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Sollten Sie keinen Vertrag zur Aufnahme Ihrer Strommengen abschließen, fallen Sie automatisch in die gesetzliche Anschlussvergütung des Netzbetreibers und erhalten den "Jahresmarktwert Solar" abzüglich der tatsächlichen Kosten seitens der Übertragungsnetzbetreiber für die Vermarktung des eingespeisten Stroms .

Unabhängig vom weiteren Vorgehen, denken Sie bitte auch daran, sich im Marktstammdatenregister MaStR (www.marktstammdatenregister.de) zu registrieren, falls Sie das noch nicht getan haben.

4. Welche Optionen bieten sich für Volleinspeiser?

Wenn Sie weiterhin die gesamte Strommenge, die Ihre Anlage erzeugt, ins öffentliche Stromnetz einspeisen wollen, bestehen zwei Möglichkeiten für Sie:

- Die Nutzung der gesetzlichen Anschlussvergütung des Netzbetreibers. Hierbei erhalten Sie den "Jahresmarktwert Solar" abzüglich der tatsächlichen Kosten seitens der Übertragungsnetzbetreiber für die Vermarktung des eingespeisten Stroms.

- Die Vermarktung der eingespeisten Strommengen mittels Direktvermarktung. Die N‑ERGIE bietet Ihnen hierzu den Tarif SOLAR PURNATUR Direkt an. Die Konditionen und Bedingungen des Tarifs können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

5. Wie verwendet die N‑ERGIE die Mengen aus dem Produkt SOLAR PURNATUR Direkt?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Vergrünung der eingespeisten Strommengen von ausgeförderten Solaranlagen erfordert eine Entwertung von Herkunftsnachweisen im Register des Umweltbundesamt. Die Vorgehensweise und die damit verbundenen Prozessabläufe führen zu unverhältnismäßig hohen Kosten und Aufwand. Deshalb ist die wirtschaftliche Umsetzung, insbesondere für Kleinanlagen, derzeit kaum möglich. Daher werden die Mengen zunächst von der N‑ERGIE standardisiert am Großhandelsmarkt vermarktet.

6. Sind Änderungen der Messeinrichtung vorzunehmen?

Bei Volleinspeisung ist zunächst keine Änderung der Messeinrichtung erforderlich. Maßgeblich ist hier das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Ab einer Anlagenleistung von 7 kWp schreibt der Gesetzgeber den Einbau eines intelligenten Messsystems vor. Der jeweilige Messstellenbetreiber wird im Rahmen des Rollouts der Zähler den Einbau in den nächsten Jahren vornehmen.Für Sie entsteht zunächst kein Handlungsbedarf.

7. Welche Regelungen zur Ausstattung der Anlagen sind gemäß dem EEG für Betreiber ausgeförderter Anlagen grundsätzlich zu beachten?

Entscheidend ist die Größe der Anlage:

- Für ausgeförderte Bestandsanlagen < 7 kWp, die bisher nicht mit einer Einrichtung zur technischen Minderung der Einspeiseleistung ausgestattet werden mussten, gelten die Ausstattungspflichten gemäß den bisher geltenden technischen Vorgaben. Für Sie besteht somit kein Handlungsbedarf.

- Für ausgeförderte Bestandsanlagen > 7 kWp gelten zunächst die Ausstattungspflichten gemäß den bisher geltenden technischen Vorgaben. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht kein Handlungsbedarf. Nach dem Umbau muss es, je nach Anlagenkonstellation und –größe, möglich sein, gemäß den gesetzlichen Regelungen, die Ist-Einspeisung abzurufen und ggf. zusätzlich die Einspeiseleistung fernzusteuern.

8. Welche Optionen haben Eigenverbrauchende durch die Neuerungen? Welche Umbaumaßnahmen sind notwendig?

Sie können einen Teil Ihrer erzeugten PV-Strommengen bei der Umstellung auf Eigenverbrauch selbst nutzen. Die darüber hinausgehende Erzeugungsmenge wird weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist.

- Die erzeugten Strommengen, die Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie über die gesetzliche Anschlussvergütung vom Netzbetreiber vergüten lassen. Dafür erhalten Sie den "Jahresmarktwert Solar" abzüglich der tatsächlichen Kosten seitens der Übertragungsnetzbetreiber für die Vermarktung des eingespeisten Stroms. Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist für Anlagen unter 7 kWp nicht erforderlich. Für Anlagen ab 7 kWp besteht weiterhin iMSys-Pflicht nach dem MsbG (Messstellenbetriebsgesetz).

- Die erzeugten Strommengen, die nicht selbst verbraucht werden, kann der Anlagenbetreiber über einen Direktvermarkter aufnehmen und vergüten lassen. Hierfür ist zwingend der Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich, unabhängig von der Größe der Anlage.

- Die N‑ERGIE bietet daher aktuell keine Direktvermarktungs-Tarife für Eigenverbrauch an.

- Sprechen Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb, ob die Umstellung auf Eigenverbrauch wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Auswahl unserer Partnerbetriebe finden Sie hier.

- Ebenfalls zu empfehlen ist ein Check bezüglich der verbliebenen Leistungsfähigkeit und der mechanischen bzw. elektrischen Sicherheit der Anlage. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Handwerksbetrieb.

Für detaillierte Fragen zum Zähler und/oder Messkonzept wenden Sie sich bitte an die N‑ERGIE Netz GmbH bzw. Ihren zuständigen Messstellenbetreiber!

9. Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenverbrauch?

Die Höhe des Eigenverbrauchs hängt sehr stark von Ihrem täglichen Verbrauchsverhalten ab, z.B. wie oft Sie zu Hause sind und welche Geräte tagsüber laufen. Der durchschnittliche Eigenverbrauch ohne weitere Speichermöglichkeit beträgt in der Regel zwischen 30 und 40 Prozent. Durch die Nutzung eines physischen Speichers lässt sich dieser Wert auf bis zu etwa 60 bis 80 Prozent deutlich steigern.

Es handelt sich bei den Angaben um grobe Richtwerte.

Weitere Fragen?

Ihr Kontakt zu unseren Fachleuten

Bei Fragen zum Einspeiseprodukt SOLAR PURNATUR Direkt kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular!

Bei Fragen zum Umbau, Zähler oder Messkonzept wenden Sie sich bitte an Ihren Installationsbetrieb bzw. die N‑ERGIE Netz GmbH oder Messstellenbetreiber.