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Faire und nachvollziehbare Preisermittlung

Damit wir Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit einen angemessenen Preis anbieten können, verwenden wir Preisformeln. Die einzusetzenden Werte stammen von neutralen Stellen wie dem statistischen Bundesamt oder der Energiebörse EEX.

Einmal jährlich, zum 1. Oktober, berechnen wir die Fernwärmepreise neu und passen sie an.

Wir ermitteln die Fernwärmepreise anhand von Preisformeln. Diese Formeln bilden sowohl die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung, als auch die allgemeine Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt ab. Somit stellen wir sicher, dass während der gesamten Vertragslaufzeit immer ein angemessener Preis zum Ansatz kommt. Durch die Verwendung von variablen Preisfaktoren bleibt der Fernwärmepreis marktgerecht und flexibel. Preisänderungen sind in beide Richtungen möglich.

Alle Einzelheiten zu den Preisformeln finden Sie in den jeweiligen „Ergänzenden Bestimmungen“. Die einzusetzenden Werte kommen dabei von neutralen Stellen wie dem Statistischen Bundesamt oder der Energiebörse EEX. Das bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf deren Entwicklung haben. Alle der Preisberechnung zugrundeliegenden Werte stellen wir Ihnen online zum Download zur Verfügung.

Die Korrektheit der verwendeten Börsenpreise können Sie auf der von der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) bereitgestellten Seite überprüfen:

Börsenpreisdaten EEX

Einmal jährlich berechnen wir die Preise anhand der oben beschriebenen Formeln neu und passen sie jeweils zum Start der Heizperiode am 1. Oktober eines Jahres an. Je nachdem, wie sich die von den Formeln berücksichtigten Werte entwickelt haben, kommt es entweder zu einer Preiserhöhung oder auch zu einer Preissenkung.

Eine Ausnahme davon stellen die Umlagenpreise dar. Diese können sich vierteljährlich ändern, falls es eine Veränderung bei der Gasspeicherumlage beziehungsweise der Bilanzierungsumlage gibt.

Unsere Zusatzleistung für Vermieter*innen

Für Mehrparteienhäuser mit mehr als drei Einheiten bieten wir an, die Wärme wohnungsweise abzurechnen.

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, in dem mehr als drei Einheiten mit Fernwärme versorgt werden, rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit den einzelnen Mietparteien ab. Grundlage sind hierbei die Bestimmungen der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)“. Voraussetzung ist, dass dafür Wärmelieferungsverträge zwischen der N‑ERGIE und allen Nutzungsberechtigten vorliegen und nicht technische oder abrechnungstechnische Gründe entgegenstehen. Zusätzlich rechnet die N‑ERGIE gerne auch den wohnungsweisen Kaltwasserverbrauch mit den einzelnen Nutzungsberechtigten ab.

Verbraucherstreitbeilegung