Sie möchten kündigen?

Schade, dass Sie nicht weiter Kunde der N‑ERGIE bleiben möchten. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig.

Vergleichen lohnt sich!

Die N‑ERGIE wird trotz der aktuellen Energiepreisentwicklung auch in 2022 günstigen Ökostrom und günstige Erdgasprodukte anbieten, dank der langfristigen und zuverlässigen Lieferantenverträge. Deshalb lohnt sich gerade jetzt ein Vergleich .

Noch in der Grundversorgung?

Neben der Grundversorgung bieten wir Ihnen eine Vielzahl weiterer günstiger Stromprodukte. Unterstützen auch Sie die Energiewende mit 100% Ökostrom aus Deutschland von der N‑ERGIE. Hier geht`s zu den günstigen Produkten .

Darum N‑ERGIE – Ihre Vorteile:

Transparent, fair und einfach

Günstige Preise (keine Preisunterschiede für Neukunden und Bestandskunden)

Kompetente Beratung durch den N‑ERGIE Kundenservice

Mit der Region verbunden (vielfältiges Engagement für die Menschen und die Umwelt)

100% Ökostrom aus Deutschland bei allen Privatkundenprodukten.

Sie ziehen um? – Verträge einfach mitnehmen

Sie möchten den Vertragsinhaber ändern?

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Häufige Fragen und Antworten

Nein, Sie müssen nicht kündigen. Wichtig ist, dass Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug über den Auszug informieren. Gerne übernehmen wir auch in Ihrer neuen Wohnung die Energieversorgung.

Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeiter von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1008009.

Gerne können Sie auch Ihre Beschwerde schriftlich einreichen unter:

N‑ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg

Sollten wir zu keiner zufriedenstellenden Einigung kommen, können Sie hier ein Schlichtungsverfahren beantragen:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0, info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

Sie haben entweder die Möglichkeit den Vertrag auf eine andere Person umzuschreiben oder Ihr Vertragsverhältnis zu kündigen und dafür eine andere Person für ein neues Vertragsverhältnis anzumelden.

Ja, eine Umschreibung des Vertrags/der Verträge einer Adresse auf eine andere Person ist möglich, wenn sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner mit der Umschreibung aller Rechten und Pflichten einverstanden ist. Bitte teilen Sie uns die Einverständnis beider Parteien schriftlich mit.

Beachten Sie: Mit der schriftlichen Fixierung des Vertragsinhaberwechsels ist die Verantwortlichkeit der Energiekosten eindeutig geklärt. Ab dem Tag der Umschreibung ist der neue Vertragspartner für die Zahlungen zuständig bzw. erhält von uns mögliche Gutschriften im Zuge der Schlussrechnung.

Sie möchten kündigen? Das bedauern wir sehr! Uns ist es wichtig, dass Sie zufrieden sind. Falls Sie also ein Produkt nutzen, das nicht zu Ihrem Bedarf passt oder Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Falls Sie Ihren Tarif wechseln möchten, können Sie auch online einen Tarifwechsel vornehmen.
Falls Sie umziehen, können Sie uns hier gerne Ihren Umzug melden. Falls Sie wirklich kündigen möchten, nutzen Sie bitte unser Kündigungsformular.

Je nach Vertrag unterscheidet sich die Kündigungsfrist. Rufen Sie hierzu am einfachsten bei unserem Kundenservice an.

Die Zählerstände sind erst am Ende der Vertragslaufzeit abzulesen, da der Verbrauch bis dahin Ihnen zuzuordnen ist. Nach Erhalt der Zählerstände erstellen wir die Schlussrechnung für Sie. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind auch offene Abschläge wie gewohnt zu bezahlen.

Immer zum 1. Werktag des Monats wird rückwirkend für den vorherigen Monat der Abschlag bezahlt. Im Monat der Kündigung haben Sie noch Energie/Wasser verbraucht, und bezahlen hierfür zu Beginn des Folgemonats Ihren gewohnten Abschlag.
Beispiel: Sie haben am 27.09.2017 gekündigt. Am 01.10.2017 wird der Betrag für September abgebucht. (Die Schlussrechnung erreicht Sie am 14.10.2017.)

Damit Sie unsere letzten Schreiben erreichen (Kündigungsbestätigung, Schlussrechnung), benötigen wir eine Adresse für die Zustellung. Diese können Sie selbst festlegen.

Ja, das ist möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Zunächst möchten wir unser Beileid aussprechen.

Bitte melden Sie uns als Angehörige/r oder als Bevollmächtigte/r des Verstorbenen, von wem die Wohnung zukünftig genutzt wird. Je nach Konstellation und Wunsch können wir …

  • den Vertrag auf eine andere Person (z. B. Ehepartner/in) umschreiben.
  • den Vertrag kündigen.

Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch die Vorgehensweise besprechen.

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