© N‑ERGIE, Dieter Kachelriess

Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor

Wenn Sie ein Haus bauen oder renovieren ist Nürnberger Fernwärme eine ausgezeichnete Wahl. Denn die Energieeffizienzvorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können dank der sehr günstigen Werte für Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor leicht erfüllt werden.

Auch in Energieausweisen macht sich die Nürnberger Fernwärme positiv bemerkbar.

Die Werte lassen wir uns über ein Zertifikat bestätigen, dessen Berechnungsgrundlage der nach GEG geforderte Branchenstandard Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teil 1 bildet.

Primärenergiefaktor (berechnet)

Der Primärenergiefaktor drückt aus, wie effizient eine Energie genutzt wird. Für die Durchführung von Effizienzvergleichen kann dieser Wert herangezogen werden. Der berechnete Primärenergiefaktor der Fernwärme der N‑ERGIE beträgt 0.

Primärenergiefaktor nach GEG

Seit Einführung des GEG gilt die Regel, dass für bestimmte Zwecke wie beispielsweise die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen der Primärenergiefaktor einer „Kappung“ unterzogen werden muss, falls dieser besser als 0,3 sein sollte. Durch die Verwendung von erneuerbaren Brennstoffen kann dieser Wert bis zu einer Grenze von 0,2 noch verbessert werden. Nach Anwendung dieser Kappungsregel beträgt der Primärenergiefaktor der Fernwärme der N‑ERGIE 0,24.

Emissionsfaktor nach GEG

Der Emissionsfaktor wird nach den Vorgaben des GEG ermittelt und kann auch für die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen verwendet werden. Der Ausdruck CO2eq. bezeichnet das CO2-Äquivalent, in dem nicht nur CO2 sondern auch andere Treibhausgase gewichtet nach ihrer Klimawirkung berücksichtigt sind.

Erfüllungsgrad für den Einsatz

erneuerbarer Energien nach GEG

Wenn Sie neu bauen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass Sie ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken müssen. Hierbei hilft Ihnen die Fernwärme der N‑ERGIE durch den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Wir bescheinigen den Erfüllungsgrad der Fernwärme für die energetische Bewertung nach FW 309 Teil 5 & 7.

Die Fernwärme im Verbundnetz der N‑ERGIE gilt im Rahmen dieses Gesetzes als Ersatzmaßnahme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, da die Fernwärme überwiegend in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird und zu einem bedeutenden Teil aus erneuerbaren Energien und Abwärme aus der Müllverbrennung stammt.

Bitte beachten Sie, dass die in der Bescheinigung verwendeten Angaben auf Planwerten basieren, da wir hiermit unsere Bemühungen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien zum Ausdruck bringen. Die Werte beziehen sich auf den geplanten Stand in 2028. Dabei erfüllen wir die Vorgaben des Arbeitsblattes AGFW FW 309 Teil 5.

Förderungen nach BEG, welche einen 55%-Erneuerbaren-Energien-Anteil als Voraussetzung haben, können mit unserer Fernwärme in Anspruch genommen werden.