Pflichtmitteilungen

Wichtige und hilfreiche Informationen für Sie als Verbraucher

Hier finden Sie die wichtigsten Paragraphen, Verordnungen und Pflichtmitteilungen zum Thema Energieversorgung.

Kundenbeschwerden, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:

Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung können sich die Kunden an den Kundenservice der N‑ERGIE Aktiengesellschaft wenden:

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Schlichtungsstelle Energie e. V.

Sollten hier im Bereich der Strom- oder Erdgaslieferung keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann zur Beilegung der Streitigkeit ein Schlichtungsverfahren beantragt werden bei:

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: 030 27 57 240 - 0

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Internet: https://www.schlichtungsstelle-energie.de

Unser Unternehmen ist bezüglich Strom- und Erdgaslieferungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Für Verbraucherinformationen steht der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Verfügung:

Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: 0228 14 15 16

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Internet: https://www.bundesnetzagentur.de

Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Grundversorgung - Strom

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der N‑ERGIE Netz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

STROM STANDARD (Eintarifzähler) und STROM EXTRA (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Sonderprodukte STROM SMART und STROM ONLINE an. Davon profitieren Sie ab der ersten Kilowattstunde. Sofern ein schriftlicher Vertrag über ein Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (STROM STANDARD bzw. STROM EXTRA) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Informationen zum Energiemix der N‑ERGIE finden Privatkunden hier.

Für Gewerbekunden ab 10.000 kWh Jahresverbrauch ist ein Sonderprodukt (STROM AKTIV und STROM REGIONAL) eine notwendige Voraussetzung zur Strombelieferung. Es besteht laut EnWG keine gesetzliche Verpflichtung, diese Kundengruppe im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern.

Geschäftskunden ab 100.000 kWh Jahresverbrauch machen wir mit unseren maßgeschneiderten Produkten gern ein individuelles Angebot.

Informationen zum Energiemix der N‑ERGIE finden Geschäftskunden hier.

Ersatzversorgung - Strom

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die folgenden Preise gelten für die Ersatzversorgung in der Niederspannung.

Preisübersicht für Strompreismodelle, die nicht mehr angeboten werden

Hier finden Sie eine Preisübersicht für die Preismodelle STROM SINGLE, STROM PRIVAT, STROM SELECT, STROM PROFI, STROM FLEXI, STROM SMART(alt) und STROM STABIL. Bitte berücksichtigen Sie, dass für diese Produkte keine neuen Vertragsabschlüsse mehr möglich sind.

Kundeninformation zur Strom-Netznutzung

Seit Anfang des Jahres 2006 weisen wir das Netznutzungsentgelt auf Ihrer Stromrechnung gesondert aus. So hat es der Gesetzgeber am 13.07.2005 mit Einführung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt.

Grundversorgung - Erdgas

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der N‑ERGIE Netz GmbH die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus haben Sie als Privatkunde die Möglichkeit, sich für unsere Sonderprodukte ERDGAS SMART oder ERDGAS ONLINE zu entscheiden. Davon profitieren Sie ab der ersten Kilowattstunde. Sofern ein schriftlicher Vertrag über das Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgungstarif) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Für Gewerbekunden ab 10.000 kWh Jahresverbrauch ist ein Sonderprodukt (ERDGAS AKTIV) eine notwendige Voraussetzung zur Erdgasbelieferung. Es besteht laut EnWG keine gesetzliche Verpflichtung, diese Kundengruppe im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern.

Geschäftskunden ab 100.000 kWh Jahresverbrauch machen wir mit unseren maßgeschneiderten Produkten gern ein individuelles Angebot.

Preisübersicht für Erdgaspreismodelle, die nicht mehr angeboten werden

Hier finden Sie eine Preisübersicht für die Produkte ERDGAS IDEAL M und ERDGAS IDEAL L. Die Preise gelten nur für Verträge, die bis zum 31.03.2007 abgeschlossen wurden. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür keine neuen Vertragsabschlüsse mehr möglich sind.

Jährliche Kosten für unterjährige Rechnungsstellung Strom und Erdgas

Für Produkte mit integrierter Netznutzung (Privat- und Geschäftskunden)

Pro zusätzlicher Rechnung entstehen Ihnen Kosten von 8,35 € (brutto), d. h. bei

  • halbjährlicher Rechnungsstellung 8,35 €/Jahr (brutto) bzw. 7,02 €/Jahr (netto),
  • vierteljährlicher Rechnungsstellung 25,06 €/Jahr (brutto) bzw. 21,06 €/Jahr (netto) und
  • monatlicher Rechnungsstellung 91,90 €/Jahr (brutto) bzw. 77,23 €/Jahr (netto).

Für Produkte mit Weiterverrechnung der Netznutzung (Geschäftskunden)

Jährliches Entgelt der N‑ERGIE für zusätzliche Abrechnung(en):

Pro zusätzlicher Rechnung entstehen Ihnen Kosten von 5,30 € (netto), d. h. bei

  • halbjährlicher Rechnungsstellung 5,30 €/Jahr (netto),
  • vierteljährlicher Rechnungsstellung 15,90 €/Jahr (netto) und
  • monatlicher Rechnungsstellung 58,30 €/Jahr (netto).

Weiterverrechnete Entgelte für zusätzliche Messung(en) und Abrechnung(en):

Die jeweils veröffentlichten und der N‑ERGIE in Rechnung gestellten Entgelte für die Messung und Abrechnung des örtlichen Netzbetreibers werden dem Kunden in gleicher Höhe ohne Aufschläge weiterverrechnet.

Sicherheitsdatenblatt Erdgas

Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) wird für gewerbliche Anwender von Erdgas auf das Sicherheitsdatenblatt hingewiesen.

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

Hier können Sie sich den aktuellen Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im PDF-Format ansehen.

Sicherstellung der Datenvertraulichkeit nach Energiewirtschaftsgesetz § 6a (EnWG).

Die N‑ERGIE Aktiengesellschaft und Ihre Tochtergesellschaften sind Teil eines Energieversorgungskonzerns, welcher den Entflechtungsbestimmungen nach den §§ 6- 7b EnWG unterliegt. Die Lieferanten haben über sensible Informationen nach § 6a Abs. 1 und 2 EnWG, von welchen sie in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, Vertraulichkeit zu wahren. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt

Datenschutzhinweise für Lieferungen und Leistungen

Die N‑ERGIE hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, ein.

Weitere Informationen sind den beigefügten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

Information der Öffentlichkeit gemäß §8a und Anhang V der 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Information zu den Netzverlusten des Wärmeverbundnetzes der N‑ERGIE gemäß §1a Abs. 2 der AVBFernwärmeV

Die Netzverluste als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe beliefen sich in 2022 auf 213.525 MWh.

Informationen zu Mahn- und Sperrprozessen (gemäß StromGVV/GasGVV)

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden wir Ihre Versorgung einstellen, sofern die Sperrvoraussetzungen erfüllt sind.

Diese sind erfüllt, sobald Ihre Forderung mindestens 100,00 Euro beträgt und / oder sie sich hierbei aus zwei offenen Abschlägen zusammensetzt (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV / GasGVV).

Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten für Sperrung und Wiederinbetriebnahme (40,00 Euro für Sperrung sowie 60,00 Euro für die Wiederinbetriebnahme).

Zur Vermeidung einer Unterbrechung der Energielieferung bieten wir unseren Kunden eine Abwendungsvereinbarung (entweder eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis) an.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der betroffene Kunde fällige Forderungen in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen (§ 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV).

Gerne können sich interessierte bzw. betroffene Kunden hierzu unter der Servicerufnummer 0800 3924683 (Privatkunden) bzw. 0800 0001955 (Gewerbekunden) mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen dann gemeinsam das weitere Vorgehen und die Rahmenbedingungen.

Anbei finden Sie ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung.