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FAQs
Sie sehen Ihren Verbrauch (MWh oder m³) in monatlichen Abständen und können so nachvollziehen, wie sich der Energieverbrauch über das Jahr entwickelt. Somit wird der Wärmebedarf transparent und Sie können damit ungewöhnliche Verbräuche identifizieren.
Sie können Ihren aggregierten Verbrauch auf Wochen-, Monats- und Jahresebene einsehen. Hier lässt sich der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) je gewähltem Zeitraum nachvollziehen.
Der Unterschied besteht darin, dass in kW (Kilowatt) die Leistung angegeben wird und in kWh (Kilowattstunden) eine Energiemenge angegeben wird. Der Unterschied soll durch folgendes Beispiel verdeutlicht werden:
Wenn Sie eine Lampe mit der Leistung 10 Watt eine Stunde lang eingeschaltet lassen, entspricht dies 0,01 kWh (10 Wattstunden). Wenn Sie die Lampe nun für 100 Stunden eingeschaltet lassen, ergibt sich daraus eine Energiemenge von genau 1.000 Wattstunden oder 1 kWh.
Die Darstellung entspricht dem von Ihnen gewählten Produkt. Haben Sie einen Stromvertrag mit einer Doppeltarifausprägung, wird Ihr Verbrauch aufgrund Ihrer Nutzungszeit (Hochtarif = HT oder Niedertarif = NT), in unterschiedlichen Farben dargestellt. Prüfen Sie, ob Sie Stromverbräuche in die Zeit des Niedertarifs verlagern können. So sparen Sie Stromkosten.
Mit der Zoomfunktion können Sie einen für Sie interessanten Zeitraum vergrößern. Damit erhalten Sie einen detaillierteren Einblick in Ihre Verbrauchshistorie. Über den Button „Zurück“ gelangen Sie wieder zur Standardansicht.
Die Daten für Ihre persönlichen Auswertungen werden monatlich aktualisiert. Einige Tage nach Monatsanfang können Sie den Gesamtverbrauch des vergangenen Monats sehen. Wann die Aktualisierung genau stattgefunden hat, sehen Sie unterhalb der Verbrauchsanalyse.
Sie können während Ihrer Vertragslaufzeit auf alle Ihre Verbrauchsdaten zugreifen. Für die Zeiträume, während denen bei Ihnen ein fernauslesbarer Wärmezähler eingebaut ist, können Sie die Verbräuche in monatlicher Auflösung sehen. Für die anderen Zeiträume können Sie die Verbräuche Ihren Abrechnungen entnehmen, auf die Sie ebenfalls im Kundenportal zugreifen können. Dadurch haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, die Effizienz von Energieeinsparmaßnahmen oder die Veränderungen durch bauliche Maßnahmen auf den Energieverbrauch zu überprüfen.
Die grafische Darstellung Ihres Verbrauchs ist nur möglich, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, endet der Vertrag und damit die Visualisierung der Verbrauchsdaten. Wenn Sie die Vorteile der Visualisierung weiter nutzen möchten, unterstützt Sie die N‑ERGIE gerne bei Fragen zur Verfügbarkeit eines intelligenten Messsystems an Ihrer neuen Lieferstelle.
Nein, die Verbrauchsanalyse ist dann nicht mehr sichtbar.
Die N‑ERGIE löscht die personalisierten Daten nach dem Vertragsende.
Es gelten die hohen Sicherheitsstandards, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gefordert sind. Das Messstellenbetriebsgesetz sorgt dafür, dass beim Datenaustausch zwischen den berechtigten Stellen, also beispielsweise Ihnen, als Verbraucher und uns, Ihrem Versorger, der Schutz und die Verwendung der Daten gewährleistet sind. Gemäß dem MsbG erhält jeder Berechtigte nur die Daten, die er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt.
FAQs
Sie sehen Ihren Verbrauch (MWh oder m³) in monatlichen Abständen und können so nachvollziehen, wie sich der Energieverbrauch über das Jahr entwickelt. Somit wird der Wärmebedarf transparent und Sie können damit ungewöhnliche Verbräuche identifizieren.
Sie können Ihren aggregierten Verbrauch auf Wochen-, Monats- und Jahresebene einsehen. Hier lässt sich der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) je gewähltem Zeitraum nachvollziehen.
Der Unterschied besteht darin, dass in kW (Kilowatt) die Leistung angegeben wird und in kWh (Kilowattstunden) eine Energiemenge angegeben wird. Der Unterschied soll durch folgendes Beispiel verdeutlicht werden:
Wenn Sie eine Lampe mit der Leistung 10 Watt eine Stunde lang eingeschaltet lassen, entspricht dies 0,01 kWh (10 Wattstunden). Wenn Sie die Lampe nun für 100 Stunden eingeschaltet lassen, ergibt sich daraus eine Energiemenge von genau 1.000 Wattstunden oder 1 kWh.
Die Darstellung entspricht dem von Ihnen gewählten Produkt. Haben Sie einen Stromvertrag mit einer Doppeltarifausprägung, wird Ihr Verbrauch aufgrund Ihrer Nutzungszeit (Hochtarif = HT oder Niedertarif = NT), in unterschiedlichen Farben dargestellt. Prüfen Sie, ob Sie Stromverbräuche in die Zeit des Niedertarifs verlagern können. So sparen Sie Stromkosten.
Mit der Zoomfunktion können Sie einen für Sie interessanten Zeitraum vergrößern. Damit erhalten Sie einen detaillierteren Einblick in Ihre Verbrauchshistorie. Über den Button „Zurück“ gelangen Sie wieder zur Standardansicht.
Die Daten für Ihre persönlichen Auswertungen werden monatlich aktualisiert. Einige Tage nach Monatsanfang können Sie den Gesamtverbrauch des vergangenen Monats sehen. Wann die Aktualisierung genau stattgefunden hat, sehen Sie unterhalb der Verbrauchsanalyse.
Sie können während Ihrer Vertragslaufzeit auf alle Ihre Verbrauchsdaten zugreifen. Für die Zeiträume, während denen bei Ihnen ein fernauslesbarer Wärmezähler eingebaut ist, können Sie die Verbräuche in monatlicher Auflösung sehen. Für die anderen Zeiträume können Sie die Verbräuche Ihren Abrechnungen entnehmen, auf die Sie ebenfalls im Kundenportal zugreifen können. Dadurch haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, die Effizienz von Energieeinsparmaßnahmen oder die Veränderungen durch bauliche Maßnahmen auf den Energieverbrauch zu überprüfen.
Die grafische Darstellung Ihres Verbrauchs ist nur möglich, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, endet der Vertrag und damit die Visualisierung der Verbrauchsdaten. Wenn Sie die Vorteile der Visualisierung weiter nutzen möchten, unterstützt Sie die N‑ERGIE gerne bei Fragen zur Verfügbarkeit eines intelligenten Messsystems an Ihrer neuen Lieferstelle.
Nein, die Verbrauchsanalyse ist dann nicht mehr sichtbar.
Die N‑ERGIE löscht die personalisierten Daten nach dem Vertragsende.
Es gelten die hohen Sicherheitsstandards, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gefordert sind. Das Messstellenbetriebsgesetz sorgt dafür, dass beim Datenaustausch zwischen den berechtigten Stellen, also beispielsweise Ihnen, als Verbraucher und uns, Ihrem Versorger, der Schutz und die Verwendung der Daten gewährleistet sind. Gemäß dem MsbG erhält jeder Berechtigte nur die Daten, die er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt.