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Im Unternehmen laden

Mit der eigenen Wallbox einfach im Unternehmen laden.

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Elektrofahrzeug registrieren und THG-Quote sichern

THG-Quote

Wir unterstützen Sie zusammen mit unseren zertifizierten Partnern aus dem Elektrohandwerk von der Beratung über den Kauf bis zur Installation Ihrer komfortablen Ladelösung. So können Sie Ihre E-Fahrzeuge jederzeit einfach, bequem und sicher in Ihrem Unternehmen laden.

Alles rund um das Thema Ladesicherheit erfahren Sie bei unserem Kooperationspartner ADAC.

Diese Vorteile bietet Ihnen eine Wallbox:

Zuschüsse für den Kauf und die Installation Ihrer Ladeinfrastruktur

Laden Sie auch bei Dauerbelastung und Spitzenlasten sicher

Komfortabel laden, ganz einfach über Nacht

Seien Sie unabhängiger von der öffentlichen Ladeinfrastruktur

1. E-Mobil-Partner finden und beraten lassen

Starten Sie mit der Vorbereitung Ihrer Ladelösung durch einen von unseren über 300 zertifizierten E-Mobil-Partnern aus dem regionalen Elektrohandwerk. Fachleute in Ihrer Nähe finden Sie ganz einfach über unsere Suche. Diese informieren Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten und passende Wallbox-Modelle und prüfen, ob beim Einbau der Wallbox weitere Maßnahmen notwendig sind. Das können zum Beispiel Änderungen am Zählerkasten oder Umbaumaßnahmen zur Kabelverlegung sein.

Ihr persönlicher E-Mobil-Partner begleitet Sie von der Beratung über den Kauf bis zur Installation Ihrer komfortablen Ladelösung.

E-Mobil-Partner finden

Sprechen Sie mit unseren Experten und planen Sie gemeinsam die Auswahl und Installation Ihrer Wallbox.

2. Jetzt Förderungen für Ihre Ladeinfrastruktur beantragen

Sichern Sie sich bis zu 150 Euro Förderung der N‑ERGIE für den Kauf und die Installation einer Wallbox.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Förderprogramm unter der Position „Einbau einer Wandladestation“.

3. Ladeprodukt auswählen

Wirklich nachhaltig ist ein Elektroauto nur, wenn es auch mit nachhaltigem, grünem Strom betrieben wird. Bei der N‑ERGIE ist das garantiert, denn wir liefern seit Januar 2021 ausschließlich 100 Prozent Ökostrom aus Deutschland – zertifiziert durch den TÜV Rheinland.

Zum Laden können Sie einfach Ihr derzeitiges N‑ERGIE Stromprodukt nutzen oder von einer unserer folgenden Produktempfehlungen profitieren. Dadurch erfüllen Sie auch die KfW-Förderkriterien.

1) Messung über einen Zähler
Wenn Sie Ihren vorhandenen Stromzähler für Ihren Lade- und Gewerbestrom verwenden möchten, ist STROM AKTIV die richtige Wahl.

2) Messung über einen separaten Zähler
Noch günstiger laden Sie mit STROM M-AKTIV. Hierfür ist ein separater Zähler Voraussetzung. Das lohnt sich vor allem für Vielfahrer oder beim Einsatz mehrerer Fahrzeuge.

STROM M-AKTIV

100 % Ökostrom "made in Germany"

Zertifiziert vom TÜV Rheinland

Sehr günstiges Ökostromprodukt, vor allem beim Einsatz mehrer Fahrzeuge

Volle Kostenkontrolle über den Verbrauch der Wallbox

Anforderungen/Kriterien Eigener steuerbarer Zähler mit unterbrechbarer Versorgung für die Wallbox, Gewerbestrom wird separat abgerechnet *

STROM AKTIV

100 % Ökostrom "made in Germany"

Zertifiziert vom TÜV Rheinland

Gemeinsamer Zähler für Wallbox und Gewerbestrom

Günstiges Ökostromprodukt für Ihren gesamten Betrieb und Ihre Elektrofahrzeuge

Anforderungen/Kriterien Kein eigener steuerbarer Zähler für die Wallbox, Gewerbestrom wird nicht separat abgerechnet

4. Installation und Inbetriebnahme

Nachdem Sie sich für ein Wallbox entschieden haben, alle Voraussetzungen für die Installation geklärt sind und die Förderungen beantragt wurden, nimmt Ihr E-Mobil Partner die Installation und Inbetriebnahme vor und Sie können schnell und sicher und bequem im Unternehmen laden.

Wir wünschen gute Fahrt!

Intelligente Ladekonzepte für Flottenbetreiber

Unser Tochterunternehmen reev bietet neben der kompetenten Mobilitätsberatung auch die technische Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme ihrer passenden Ladelösung sowie eine intelligente Software für Ihr Flottenmanagement.

Sie möchten mehr erfahren?

Hier können Sie sich über unser Gesamtangebot, unsere öffentlichen Ladelösungen und Details zur Förderung der KfW informieren:

Fragen und Antworten

Alle wichtigen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Netz- und Hausanschluss für Tiefgarage, Garagen, Gemeinschaftshöfe und zur Planung von Zählerplätzen, Messanlagen usw. finden Sie bei der N‑ERGIE Netz GmbH.

Alle wichtigen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen öffentliches Laden finden Sie bei unserem Partner Ladeverbund+.

Zum Laden Ihrer Elektrofahrzeuge zusammen mit Ihrem Haushalts- bzw. Gewerbestrom über einen Zähler, benötigen Sie keinen weiteren Zähler.

Möchten Sie eines unser günstigen Ladeprodukt STROM E-MOBIL (für Haushaltskunden) bzw. STROM M-AKTIV (für Gewerbekunden) nutzen, so ist dafür ein eigener steuerbarer Zähler Voraussetzung. Bei diesen sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kann der Netzbetreiber die Stromversorgung zeitweise unterbrechen (maximal vier Stunden am Tag). Ihre Flexibilität dient der Netzstabilität und wird durch günstigere Preise belohnt.

Da für einen weiteren Zähler eine zusätzliche Grundgebühr entsteht, lohnt sich dieses Produkt vor allem bei höheren Fahrleistungen. Grob geschätzt ergibt sich eine Ersparnis ab etwa 10.500 gefahrenen Kilometern pro Jahr.

Für unser günstiges Ladeprodukt STROM M-AKTIV benötigen Sie einen separaten, steuerbaren Stromzähler mit unterbrechbarer Versorgung. Damit haben Sie durch die separate Abrechnung Ihren Verbrauch und Ihre Kosten immer im Blick.

Da durch einen separaten Stromzähler eine zusätzliche Grundgebühr anfällt, rechnet sich unser Ladeprodukt für Vielfahrer bzw. beim Einsatz mehrer Elektrofahrzeuge. Dies ist bereits ab etwa 10.500 km/Jahr gefahrenen Kilometern der Fall (bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 17 kWh/100 km).

Einen separaten Zähler erhalten Sie durch Ihren Elektroinstallateur. Dieser führt auch die Installation durch. Einen qualifizierten E-Mobil-Partner aus dem regionalen Elektrohandwerk finden Sie über unserer Handwerkersuche.

Ihr E-Mobil-Partner kann auch abschätzen, welche Kosten entstehen.

Um den neuen Zähler zu registrieren, muss der Elektriker Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen.

Ein neuer Zähler kann entweder in einen freien Steckplatz im Zählerschrank eingebaut werden oder der Zählerschrank muss erweitert werden.

Eine Haushaltsteckdose ist für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos nicht zu empfehlen, weil sie nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt ist. Eine klassische 230 Volt-Steckdose kann schon bei einer Ladezeit von weniger als einer Stunde überlastet werden - eine Wallbox bietet hier Sicherheit durch Überlastungsschutz und Fehlerstromerkennung. Zudem dauert das Aufladen Ihres Elektroautos an der normalen Steckdose 5- bis 10-mal länger - eine Wallbox kann mit einer höheren Ladeleistung somit viel Zeit sparen.

Eine Wallbox macht des Weiteren unabhängiger von der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Ja, allerdings macht dies Ihr Elektro-Installateur.

Die Anmeldung bzw. Beantragung ist bei einer Wallbox mit über 11kW Ladekapazität notwendig, da das Leitungsnetz einer Straße oder eines Wohnviertels über eine bestimmte Leistung verfügt. Diese ist in der Regel großzügig berechnet.

Wenn mehrere Haushalte bzw. Betriebe kurzfristig Ladeboxen installieren und zu bestimmten Stoßzeiten (z. B. abends) ihre Elektroautos aufladen möchten, kann es dennoch zu Engpässen kommen.

Durch das Anmeldeverfahren weiß der Netzbetreiber frühzeitig, wo welche Ladestationen installiert werden und kann die Leitungen und Netze verstärken oder ausbauen.

Zuschüsse erhalten Sie im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms der N‑ERGIE für den Erwerb und die Installation Ihrer Ladestation.

Die aktuell gültigen Fördervoraussetzung finden Sie auf unseren Seiten zum CO2-Minderungsprogramm unter der Position "Einbau einer Wandladestation".

Sollten Sie keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung beim Ladeverbund+ erhalten haben, prüfen Sie zuerst Ihren Spam-Ordner. Finden Sie dort keine Nachricht, so könnte es sein, dass Daten, wie z.B. Ihre Bankverbindung noch fehlen.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf den Seiten des Ladeverbund+.

Eine elektrische Installation gilt als bauliche Veränderung.

Am eigenen Haus dürfen Sie eine Wallbox anbringen, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Für Mehrparteienhäuser werden die bisherigen Hürden für Mieter beim Einbau einer privaten Lademöglichkeit durch die Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verringert. Im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) sind einige Änderungen festgehalten, wodurch Eigentümer und Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus einen Anspruch darauf haben, eine private Ladestation für ihr E-Fahrzeug auf eigene Kosten zu installieren. Die dafür benötigte Zustimmung vom Vermieter können sie mit der Gesetzesänderung einfordern und gegen den Vermieter – falls notwendig – sogar gerichtlich vorgehen, wenn dieser die Zustimmung verweigert. Das Gesetz schafft ein vereinfachtes Verfahren, um diese baulichen Veränderungen mit den anderen Miteigentümern der Hausgemeinschaft zu beschließen. Hierbei reicht nun eine einfache Mehrheit ausreichen. Bisher war es so, dass bereits ein einziges Mitglied der Hausgemeinschaft dagegen stimmen und so den Einbau der Ladestation stoppen konnte.

Bei Neubauten oder größeren Renovierungen muss künftig die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen vorgesehen werden. Dazu trat das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) im März 2021 in Kraft. Es verpflichtet Eigentümer*innen bei einem Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf (bei Neubau) bzw. zehn Stellplätzen (bei Renovierungen) die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen mit vorzubereiten. Bei Wohngebäuden bedeutet das konkret, dass künftig jeder Stellplatz z. B. mit Leerrohren oder Kabelpritschen zur Verlegung von Strom- und Datenkabeln für eine spätere, einfachere und kostengünstigere Installation eines Ladepunkts ausgestattet werden muss.

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