Mit Erdgas kochen und heizen Sie nicht nur umwelteffizient und sicher. Die N‑ERGIE bietet auch für jeden Bedarf das richtige Produkt. Starten Sie einfach die Produktberatung und finden Sie mit wenigen Klicks das für Sie passende Erdgasprodukt.
Übersicht Erdgaspreise
Hier finden Sie eine Übersicht der Preise bis 31.03.2024 und ab 01.04.2024
Warum bei der N‑ERGIE?
Transparent, fair und einfach
Günstig – für Neukunden ebenso wie für Bestandskunden (keine Preisdifferenzierungen zwischen den Kundengruppen)
Kompetente Beratung durch den N‑ERGIE Kundenservice und persönliche Ansprechpartner (online oder am Telefon)
Aus der Region für die Region
Einfacher Wechsel: Alle nötigen Formalitäten übernimmt die N‑ERGIE für Sie
Als regionaler Energieversorger bietet Ihnen die N‑ERGIE neben Ihrem passenden Produkt noch viele weitere Leistungen. Zwei Beispiele:
Sie möchten auf Erdgas umsteigen?
So einfach kommen Sie zu Ihrem Erdgashausanschluss:
Häufige Fragen und Antworten
Wir freuen uns sehr, dass Sie zur N‑ERGIE wechseln möchten. Der Wechsel zur N‑ERGIE ist ganz einfach: Sie schicken uns Ihren unterschriebenen Vertrag. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Lieferanten haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung und melden Sie beim zuständigen Netzbetreiber an. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.
Der Erdgaspreis enthält derzeit folgende Kosten: Netzentgelte (inkl. Messung), Kosten für den Erdgaseinkauf, Vertriebskosten sowie Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer, Erdgassteuer oder Konzessionsabgaben.
Erdgas wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen:
Von allen fossilen Brennstoffen hat Erdgas die geringsten Kohlendioxidemissionen. Weltweit sind immer mehr Ressourcen verfügbar. Erdgas kann sehr energieeffizient eingesetzt werden – und harmoniert dabei hervorragend mit erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Solarthermie.
Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.
Angaben beim Übergabeprotokoll:
- Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
- Zählernummern
- Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
- ggf. Name des Vormieters
- Unterschriften aller Beteiligten
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) in Verbraucherangelegenheiten bereit. Die Plattform finden Sie hier (http://ec.europa.eu/consumers/odr).