CO2-Preis für Erdgas

Was hat Ihr Erdgaspreis mit dem Klimaschutz zu tun?

Die Bundesregierung hat mit dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) einen nationalen Handel mit Zertifikaten für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen beschlossen, der seit 2021 angewendet wird. Energieversorger müssen für die entstehenden CO2-Emissionen Zertifikate erwerben und geben diese Kosten an die Kund*innen weiter.

Ab 2026 beginnt im nationalen Emissionshandel die Versteigerung der Zertifikate innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors. 2027 dient als Übergangsjahr, bevor voraussichtlich ab 2028 ein freier Handel von Zertifikaten im europäischen Emissionshandel möglich ist.

Der Emissionshandel wirkt sich auf die Energiepreise aus: Je höher der CO2-Ausstoß eines Energieträgers, desto höher der CO2-Preis. Das sorgt für den finanziellen Anreiz, Klimagase zu reduzieren.

Das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) ist im Dezember 2019 in Kraft getreten und wird seit 2021 angewendet. Es ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung des verschärften Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung mit dem Ziel, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das BEHG schafft die Grundlage für einen nationalen Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und setzt finanzielle Anreize für den Umstieg auf klimaschonende Technologien.

Der nationale Emissionshandel (nEHS) ergänzt den bereits seit 2005 bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1), der zunächst vor allem energieintensive Industrie, Strom- und Wärmekraftwerke sowie Luft- und Seeverkehr erfasste. Um Klimaschutzmaßnahmen EU-weit zu vereinheitlichen, wird der nationale Emissionshandel mit bisher jährlich festgelegten Fixpreisen für CO2-Emissionen schrittweise in ein europäisches System überführt.

Ab 2026 beginnt im nationalen Emissionshandel eine Versteigerung der Zertifikate innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors. Nach der ursprünglichen Gesetzesintention und der aktuellen Rechtslage sollte das nationale Emissionshandelssystem ab 2027 vom europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 2 abgelöst werden, bei dem die CO2-Preisbildung marktbasiert über Auktionen ohne festen Preiskorridor für die Sektoren Wärme und Verkehr erfolgen soll. Die EU-Umweltminister haben jedoch im November 2025 entschieden, den Start des EU-ETS 2 voraussichtlich um ein Jahr auf 2028 zu verschieben, sodass das nationale System zunächst weiter gilt und die konkreten Handelsmodalitäten noch politisch finalisiert werden müssen. Der Emissionshandel bezieht sich auf Emissionen von Treibhausgasen für definierte Brennstoffe (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel), die in Verkehr gebracht werden.

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel fließen in den Energie- und Klimafonds (nEHS) bzw. künftig in den Klima- und Transformationsfond (EU-ETS 2). Neben der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen soll damit auch eine Entlastung für Endverbraucher finanziert werden: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die EEG-Umlage, die bislang Teil des Strompreises war, zum 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben und ab 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert wird. Die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sollen ebenfalls zur sozialen Abfederung genutzt werden.

In der Einführungsphase des nationalen Zertifikatehandels von 2021 bis 2025 war der Preis für Emissionszertifikate gesetzlich festgelegt, mit einer jährlichen Steigerung von 25 Euro pro Tonne CO2 in 2021 bis 55 Euro pro Tonne CO2 in 2025.

Ab 2026 startet die Versteigerungsphase im nationalen Zertifikatehandel mit einem gesetzlich festgelegten Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Nach mehreren Auktionen, in denen limitierte Kontingente an Zertifikaten zur Verfügung gestellt werden, bestehen Nachkaufmöglichkeiten zu 68 Euro und 70 Euro pro Tonne CO2. Der endgültige CO2-Preis, den die N‑ERGIE für das Lieferjahr 2026 erzielt, wird voraussichtlich erst Ende des ersten Quartals 2027 feststehen.

Mit dem Übergang vom nationalen Emissionshandel in den europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 ist vorgesehen, dass Emissionszertifikate ohne festen Preiskorridor versteigert werden. Der CO2-Preis soll sich dann frei am Markt bilden. Aktuelle Schätzungen gehen von Preisen zwischen etwa 100 und 150 Euro pro Tonne CO2 aus, sind jedoch mit erheblicher Unsicherheit verbunden.

Ab 2026 beginnt im nationalen Emissionshandel die Versteigerungsphase mit einem gesetzlich festgelegten Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Die benötigten Zertifikate werden in mehreren, regelmäßig stattfindenden Auktionen mit begrenzten Mengen angeboten, die voraussichtlich im Zeitraum von Juli bis Oktober 2026 durchgeführt werden. Unternehmen geben dabei Gebote innerhalb des Preiskorridors ab; der Zuschlagspreis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und kann je Auktion variieren.

Reichen die in den Auktionen ersteigerten Zertifikate nicht aus, können zusätzliche Mengen im Rahmen von Nachkaufoptionen zu festgelegten Preisen von 68 bzw. 70 Euro pro Tonne CO2 erworben werden. Da sowohl die Auktionspreise als auch die benötigten Zertifikatsmengen erst im Verlauf des Jahres feststehen, kann der endgültige CO2-Preis, den die N‑ERGIE für das Lieferjahr 2026 trägt, voraussichtlich erst Ende des ersten Quartals 2027 ermittelt werden.

Die der N‑ERGIE entstandenen Kosten aus dem Emissionshandel werden je nach Kundensegment entweder in den Gesamtpreis einkalkuliert oder dem Kunden direkt weiterverrechnet.

Erdgas ist ein fossiler Energieträger. Beim Verbrennen entsteht CO2, weshalb Erdgas seit 2021 unter den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fällt. Im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern wie Heizöl verursacht Erdgas jedoch deutlich geringere CO2-Emissionen.

Zusätzlich kann die Klimabilanz von Erdgas weiter verbessert werden, wenn dem Gas Biogas oder andere erneuerbare Gase beigemischt werden. Perspektivisch ist auch eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Gase aus nachhaltigen Energiequellen möglich. Die bestehenden Gasnetze und -anlagen sind grundsätzlich dafür geeignet und können diese Transformation unterstützen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine sichere und möglichst unabhängige Energieversorgung ist. Parallel dazu wurde der Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigt. Erdgas übernimmt in der Energiewende eine Rolle als Übergangsenergieträger: Im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen verursacht es geringere CO2-Emissionen und trägt zur Versorgungssicherheit bei, während erneuerbare Lösungen weiter ausgebaut werden.

Der Trend weg von Erdgas hin zu erneuerbaren Heiztechnologien setzt sich weiter fort. In neuen Wohngebäuden in Deutschland ist Erdgas als primäre Heizenergie deutlich zurückgegangen: nur noch etwa 15 % der 2024 fertiggestellten Neubauten werden überwiegend mit Erdgas beheizt, während mehr als zwei Drittel (rund 69 %) eine Wärmepumpe nutzen. Besonders in Ein- und Zweifamilienhäusern sind Wärmepumpen weit verbreitet, bei Mehrfamilienhäusern liegt der Anteil ebenfalls deutlich über dem der Gasheizung.

Auch die N‑ERGIE unterstützt Kund*innen bspw. bei der Anschaffung effizienter Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen. Daneben gibt es viele Bestandsgebäude, die nach wie vor mit Erdgas versorgt werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Damit reduzieren Sie zum einen Ihre Kosten, zum anderen auch Ihren CO2-Ausstoß.

Außerdem überprüfen wir gerne Ihren aktuellen Vertrag. Günstigere Konditionen erreichen Sie zum Beispiel bei einem Wechsel von der Grundversorgung in ein Sonderprodukt.

Fakt ist: In Deutschland sind weiterhin viele Heizungen veraltet – rund jede dritte Anlage ist älter als 20 Jahre, das durchschnittliche Alter liegt bei knapp 14 Jahren. Moderne Heizsysteme arbeiten deutlich effizienter, senken den Energieverbrauch und damit auch die Emissionen. Gerade im Neubau bieten sich erneuerbare Lösungen wie Wärmepumpen an – und auch im Bestand besteht großes Modernisierungspotenzial, denn ein Großteil der Gebäude wird weiterhin mit Öl und Gas beheizt. Wir beraten Sie gerne. Und wir informieren Sie zum Thema Wärme- und Energieeinsparung.

Vieles, was unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist, macht auch ökonomisch Sinn. Und es unterstützt die Bestrebungen, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen. Moderne Heiz- und Energieeinspartechnologien erfordern zwar zunächst Investitionen – rechnen sich aber über den reduzierten Energieverbrauch. Wir unterstützen Sie bei Vergleichsrechnungen. Auch wenn es um staatliche Fördermittel geht, helfen wir Ihnen gerne.

Seit 2023 sind bei Vermietungen gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Mieter sollen dadurch zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.