CO2-Preis für Erdgas

Was hat Ihr Erdgaspreis mit dem Klimaschutz zu tun?

Die Bundesregierung hat mit dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) einen nationalen Handel mit Zertifikaten für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen beschlossen. Dieser „CO2-Preis“ wird über die Energieversorger auf die Verbraucher*innen umgelegt.

Das BEHG wirkt sich auf die Energiepreise aus: Je höher der CO2-Ausstoß eines Energieträgers, desto höher der CO2-Preis. Das sorgt für den finanziellen Anreiz, Klimagase zu reduzieren.

Das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) ist im Dezember 2019 in Kraft getreten und wird seit 2021 angewendet. Das BEHG ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung des verschärften Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung mit dem Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2045. Es soll die Grundlagen für einen nationalen Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen schaffen und den Anreiz erhöhen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen.

Das Gesetz bezieht sich auf Emissionen von Treibhausgasen für definierte Brennstoffe (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel), die in Verkehr gebracht werden. Die Einnahmen aus dem BEHG fließen in den Energie- und Klimafonds. Neben der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen soll damit auch eine Entlastung für Endverbraucher finanziert werden: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die EEG-Umlage, die bislang Teil des Strompreises war, zum 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben und ab 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert wird.

Für das Jahr 2022 ist im BEHG ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 verankert. Das entspricht einer Belastung von 0,5461 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Für die Folgejahre bis 2025 sind im Gesetz jährliche Steigerungen festgeschrieben. 2023: 35 Euro/Tonne, 2024: 45 Euro/Tonne und 2025: 55 Euro/Tonne.

Beim Verbrennen von Erdgas wird CO2 frei, aber im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie zum Beispiel Heizöl emittiert Erdgas deutlich weniger klimaschädliche Gase. Noch vorteilhafter fällt der Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas oder sogar „erneuerbares Gas“ beigemischt wird. Oder wenn klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch Gas aus erneuerbaren Energiequellen ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet.

Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, wie abhängig Deutschland von Energieimporten ist. Ein Großteil unserer Erdgaslieferungen stammt aus Russland. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss also noch schneller und konsequenter vorangehen. Der Anteil von Neubauten, die mit Erdgas beheizt werden, sinkt kontinuierlich: 2020 lag er bei 39 Prozent (2000: 74 Prozent). Stattdessen werden zunehmend Wärmepumpen eingebaut, die erneuerbare Energien nutzen – 2020 bereits in 46 Prozent der neuen Wohngebäude. Auch die N‑ERGIE unterstützt Kund*innen bei der Anschaffung effizienter Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen. Daneben gibt es viele Bestandsgebäude, die nach wie vor mit Erdgas versorgt werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Damit reduzieren Sie zum einen Ihre Kosten, zum anderen auch Ihren CO2-Ausstoß.

Außerdem überprüfen wir gerne Ihren aktuellen Vertrag. Günstigere Konditionen erreichen Sie zum Beispiel bei einem Wechsel von der Grundversorgung in ein Sonderprodukt.

Fakt ist: In Deutschland sind derzeit noch mehr als 14 Millionen veraltete Wärmeerzeugungsanlagen im Einsatz. Die Durchschnittsheizung ist rund 18 Jahre alt. Moderne Heizungen reduzieren den Energieverbrauch und gleichzeitig die dadurch anfallenden Emissionen deutlich. Besonders für Neubauten bieten sich erneuerbare Energien an. Wir beraten Sie gerne.Und wir informieren Sie zum Thema Wärme- und Energieeinsparung.

Vieles, was unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist, macht auch ökonomisch Sinn. Und es unterstützt die Bestrebungen, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen. Moderne Heiz- und Energieeinspartechnologien erfordern zwar zunächst Investitionen – rechnen sich aber über den reduzierten Energieverbrauch. Wir unterstützen Sie bei Vergleichsrechnungen. Auch wenn es um staatliche Fördermittel geht, helfen wir Ihnen gerne.

Seit 2023 sind bei Vermietungen gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Mieter sollen dadurch zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme & zu energetischen Sanierungen angereizt werden. Nähere Informationen finden sie hier.