Elektrofahrzeug registrieren und THG-Quote für 2023 sichern

Jetzt ganz einfach THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs an die N‑ERGIE übertragen und THG-Prämie sichern

Bitte beachten Sie: Aufgrund verschiedener am 29. Juli 2023 in Kraft getretenen Änderungen durch das Umweltbundesamt, ist die Meldung von Elektrofahrzeugen nur noch bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt möglich.

Hierzu muss Ihr Antrag bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der N‑ERGIE eingereicht werden. Anträge, die später eingereicht werden oder deren Meldung zum Ablauf der Frist nicht der korrekten Form entsprechen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Jahr 2023 können ab dem 1. November keine Anträge mehr gestellt werden.

Ab Januar 2024 können Sie hier Ihre THG-Quote wieder an uns übertragen.

© FotoBob, stock.adobe.com

Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also Pluspunkte fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.

Hinter der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument, das Treibhausgase im Verkehrssektor verringern soll. Hierbei bekommen vollelektrische Fahrzeuge (keine Hybridfahrzeuge) THG-Quoten zugeteilt, welche dann von Unternehmen erworben werden können, die sonst wenig andere Möglichkeiten haben, ihren CO2-Ausstoß zu verringern bzw. die an sie gestellten gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

Egal ob Sie N‑ERGIE Kund*in sind oder nicht:
Wir vermitteln die Ihnen zugeteilten Pluspunkte an Andere. Und Sie profitieren von mindestens 160 Euro* THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug.

Informationen zu den berechtigten Fahrzeugklassen

Bis zu 100 Euro zusätzlich für N‑ERGIE Stromkund*innen

Über das CO2-Minderungsprogramm fördert die N‑ERGIE die Installation einer Wallbox durch einen ihrer E-Mobil-Partner mit 50 Euro. Wer zusätzlich die THG-Quote für sein E-Auto an die N‑ERGIE überträgt, bekommt weitere 50 Euro Zuschuss.
Der Antrag kann hier online unter der Förderposition: „Einbau einer Wandladestation“ gestellt werden.

THG-Quote

Anträge für das Jahr 2023 können ab dem 1. November nicht mehr gestellt werden.

Ab Januar 2024 können Sie hier Ihre THG-Quote wieder an uns übertragen.

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Allgemeine Fragen

Die N ERGIE bietet die Vermarktung Ihrer THG-Quote für das jeweilige laufende Jahr an. Hierfür muss Ihr Antrag bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Verpflichtungsjahres bei uns eingehen.

Fahrzeugscheine, die später eingereicht werden oder deren Meldung zum Ablauf der Frist nicht der korrekten Form entsprechen, können leider nicht mehr für das jeweilige Jahr berücksichtigt werden.

Grund für die Frist sind die am 29. Juli 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Umweltbundesamtes. Die Meldung von Elektrofahrzeugen ist dort nur noch bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.

Gerne vermarkten wir auch in den Folgejahren Ihre THG-Quote, allerdings können wir Ihnen aktuell noch keine Prämienhöhe nennen.

Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 = Elektro und Feld 10 = 0004) mit Zulassung in Deutschland, wenn sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen, einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.

Speziell aufgeführt sind bei der Angabe in unserem Registrierungsformular die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse).
Zusätzlich erhalten verschiedene Fahrzeuge der „Klasse L“ (L3e-A2/A3, L4e-A2/A3, L5e sowie L7e) mit Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eine THG-Prämie.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos. Zudem werden seit Juli 2023 auch diverse E-Zweiräder wie S-Pedelecs, Elektroroller und andere E-Kleinstfahrzeuge nicht mehr zugelassen.

Im Privatbereich erhaltene Einnahmen aus der THG-Quote unterliegen nach aktuellem Meinungsstand in der Regel nicht der Einkommensteuer i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG.

Für gewerbliche Unternehmen bzw. steuerpflichtige Einrichtungen sind diese Einnahmen in der Regel als Betriebseinnahme (unabhängig von deren Höhe) ertragssteuerpflichtig.

Hinweis: Wir sind nicht befugt eine individuelle steuerliche Beratung durchzuführen und empfehlen Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Sie erhalten die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung des Umweltbundesamtes (voraussichtlich ca. vier bis fünf Monate nach Registrierung auf der N‑ERGIE Internetseite) auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Nein. Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich.

Hat der*die Vorbesitzer*in die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, ist er verpflichtet, Sie darüber zu informieren.

Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich. Haben Sie die THG-Prämie in diesem Jahr bereits beantragt und erhalten, sind Sie verpflichtet, den Nachbesitzer darüber informieren.

Fragen zur Registrierung

Wir benötigen ein paar persönliche Angaben wie Name, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.

Zudem benötigen wir Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto/Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Als Stromkund*in der N‑ERGIE halten Sie bitte auch Ihre Kundennummer bereit.

Wenn Sie noch kein*e Kund*in der N‑ERGIE sind, benötigen wir Ihre Adresse.

Bitte scannen oder fotografieren Sie die aufgeklappte Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines Das PDF bzw. das Foto können Sie in unserem Online-Formular hochladen.

Für eine reibungslose Abwicklung empfehlen wir eine maximale Größe von 350 kB mit einer Auflösunmg von 150 DPI. Bitte achten Sie darauf, dass trotz der geringen Auflösung alle Angaben gut lesbar sein müssen (Vorgabe des Umweltbundesamtes).

Zudem werden einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug abgefragt.

Beispiel einer Vorderseite:

© N‑ERGIE, N‑ERGIE

Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragssteller*in und eingetragene*r Fahrzeughalter*in übereinstimmen. Bitte achten Sie bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge darauf anzugeben, dass Sie ein*e gewerbliche*r Nutzer*in sind. Hintergrund: Auf den ausgezahlten Bonus wird zusätzlich die Umsatzsteuer an Sie ausgezahlt.

Im Prinzip ja. Relevant ist hierbei, wer als Halter*in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Ist Ihr Arbeitgeber eingetragen, benötigen wir von diesem eine Vollmacht.

Ja. Ausschlaggebend ist, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Ja, bei der Anzahl gibt es keine Einschränkung.

In unserem Online-Formular können Sie jeweils ein Fahrzeug registrieren. Bei jedem weiteren Fahrzeug müssen Sie den Registrierungsvorgang durch erneutes klicken auf "Jetzt Prämie sichern" durchlaufen.

Wenn Sie mehr als 2 Fahrzeuge registrieren möchten, wenden Sie sich bitte an thg-quote@n-ergie.de.

Ja, Sie werden von uns frühzeitig informiert und erhalten ein Angebot über eine neue Prämienhöhe für das kommende Jahr.

Sie haben noch weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns einfach: thg-quote@n-ergie.de

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