Gesetzliche Änderung bei Umzug, Kündigung und Wechsel des Energieversorgers

Ab Freitag, 6. Juni greifen neue regulatorische Vorgaben, die von der Europäischen Union initiiert und nun durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland auf den Weg gebracht wurden. Diese gesetzliche Änderung betrifft alle Energieversorger in Deutschland und der EU und macht eine umfassende Anpassung der Kundenprozesse notwendig. Durch den 14-tägigen Verlauf wirkt die Änderung bereits ab dem 26. Mai 2025.

Ab 26. Mai 2025:

Änderung Ihres Vorgehens bei der Meldung von

Ihrer Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung.

Was Sie nun beachten sollten:

Melden Sie Ihren Wohnort- oder Anbieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus.

Beachten Sie die vereinbarte Vertragsbindung und Kündigungsfrist. Sie bleiben weiterhin bestehen.

Melden Sie Ihren Zählerstand idealerweise zum Stichtag (z.B. taggleich zum Einzugs- oder Auszugstag), spätestens 21 Tage nachträglich.

Achten Sie auf eine vollständige und korrekte Meldung, da wir keine rückwirkenden Bearbeitungen oder Korrekturen z.B. zum Einzugsdatum oder Vertragspartner vornehmen können.

Haben Sie Geduld, wenn es Mitte Juni noch zu Verzögerungen kommt. Da der gesamte deutsche Markt von den Änderungen betroffen ist, ist zu Beginn der Umstellung mit Startschwierigkeiten zu rechnen.

Umzug leichtgemacht mit der N‑ERGIE

Auf unserer Umzugsseite haben wir für Sie die häufigsten Fragen & Antworten sowie weitere nützliche Informationen zusammengefasst.

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