Gesetzliche Änderung bei Umzug, Kündigung und Wechsel des Energieversorgers
Ab Freitag, 6. Juni greifen neue regulatorische Vorgaben, die von der Europäischen Union initiiert und nun durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland auf den Weg gebracht wurden. Diese gesetzliche Änderung betrifft alle Energieversorger in Deutschland und der EU und macht eine umfassende Anpassung der Kundenprozesse notwendig. Durch den 14-tägigen Verlauf wirkt die Änderung bereits ab dem 26. Mai 2025.
Ab 26. Mai 2025:
Änderung Ihres Vorgehens bei der Meldung von
- Umzügen, Einzügen, Auszügen (Wohnortwechsel)
- Wechsel zur N‑ERGIE (Anbieterwechsel)
- Kündigungen
Ihrer Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung.
Was Sie nun beachten sollten:
Melden Sie Ihren Wohnort- oder Anbieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus.
Beachten Sie die vereinbarte Vertragsbindung und Kündigungsfrist. Sie bleiben weiterhin bestehen.
Melden Sie Ihren Zählerstand idealerweise zum Stichtag (z.B. taggleich zum Einzugs- oder Auszugstag), spätestens 21 Tage nachträglich.
Achten Sie auf eine vollständige und korrekte Meldung, da wir keine rückwirkenden Bearbeitungen oder Korrekturen z.B. zum Einzugsdatum oder Vertragspartner vornehmen können.
Haben Sie Geduld, wenn es Mitte Juni noch zu Verzögerungen kommt. Da der gesamte deutsche Markt von den Änderungen betroffen ist, ist zu Beginn der Umstellung mit Startschwierigkeiten zu rechnen.
Umzug leichtgemacht mit der N‑ERGIE
Auf unserer Umzugsseite haben wir für Sie die häufigsten Fragen & Antworten sowie weitere nützliche Informationen zusammengefasst.
Weitere Hintergrundinformationen
Die gesetzliche Änderung nennt sich „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); EU-Richtlinie 2019/944. Sie bedeutet jedoch nicht, dass der Wechsel für den Kunden innerhalb von 24 Stunden erfolgt und deshalb ist der Name eher irreführend. Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine vermeintliche Verbraucherfreundlichkeit, die den Versorgerwechsel beschleunigen und den Wettbewerb fördern soll. Das zwingt die Versorger zur Automatisierung der Prozesse, wodurch manuelle, rückwirkende Anpassungen nicht mehr möglich sind.
Das neue, zentrale Identifizierungsmerkmal beim Automatisierungsprozess wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Sie wird nun vermehrt in Schreiben wie z.B. der Vertragsbestätigung auftauchen und kann zukünftig auch optional (wenn bekannt) bei der Übermittlung der Daten z.B. in den Online-Services angegeben werden. Die MaLo-ID ist eine 11-stellige eindeutige Nummer und identifiziert eine bestimmte Verbrauchsstelle im Energiemarkt, z. B. eine Wohnung, ein Haus oder eine Firma, unabhängig vom jeweiligen Anbieter oder Vertrag. Die MaLo-ID bleibt gleich, auch wenn der Bewohner, Eigentümer, Energieversorger oder der Zähler gewechselt wird. Die MaLo-ID ist daher eindeutiger und beständiger als die Zählernummer und kann bei direkter Angabe den angestoßenen Kundenprozess beschleunigen.