Elektrofahrzeug registrieren und THG-Quote für 2023 sichern

Mindestens 270 Euro* THG-Prämie von der N‑ERGIE für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also „Pluspunkte“ fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.

Für das Jahr 2023 erhalten Sie von uns mindestens 270 Euro für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Jetzt ganz einfach THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges für das Jahr 2023 übertragen.

© N‑ERGIE, David Häuser

Weitere 50 Euro für Ihre THG-Quote

Die N‑ERGIE fördert die Installation einer Wallbox durch einen ihrer Elektromobilitätspartner mit 50 Euro. Wer zusätzlich die THG-Quote für sein E-Auto an die N‑ERGIE überträgt, bekommt weitere 50 Euro Zuschuss.
Nähere Hinweise finden Sie hier unter der Förderposition: „Einbau einer Wandladestation“.


Hinter der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument, das Treibhausgase im Verkehrssektor verringern soll. Hierbei bekommen vollelektrische Fahrzeuge THG-Quoten zugeteilt, welche dann von Unternehmen erworben werden können, die sonst wenig andere Möglichkeiten haben, ihren CO2-Ausstoß zu verringern. So erfüllen diese Firmen an sie gestellte gesetzliche Auflagen.

Egal ob Sie N‑ERGIE Kunde sind oder nicht:
Wir vermitteln die Ihnen zugeteilten „Pluspunkte“ an Andere. Und Sie profitieren von mindestens 270 Euro* THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug.

Informationen zu weiteren Fahrzeugklassen

Wie das funktioniert?

Ganz einfach:

Sie übertragen die THG-Quote Ihres vollelektrischen E-Fahrzeuges
(keine Hybridfahrzeuge) an die N‑ERGIE. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Für Ihre THG-Quote erhalten Sie eine Prämie in Höhe von mindestens 270 Euro* für das Jahr 2023.

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Allgemeine Fragen

Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 = Elektro und Feld 10 = 0004) mit Zulassung in Deutschland einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.

Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos und E-Zweiräder für die eine Zulassungsbescheiinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt ist und soweit sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.

Speziell aufgeführt sind bei der Angabe in unserem Registrierungsformular die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle anderen Fahrzeugklassen werden unter dem Punkt "Andere" eingetragen.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

Die N‑ERGIE bietet die Vermarktung Ihrer THG-Quote für das jeweilige laufende Jahr an. Für das laufende Jahr kann der Antrag noch bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden.

Gerne vermarkten wir auch in den Folgejahren Ihre THG-Quote, allerdings können wir Ihnen aktuell noch keine Prämienhöhe nennen.

Im Privatbereich erhaltene Einnahmen aus der THG-Quote unterliegen nach aktuellem Meinungsstand in der Regel nicht der Einkommensteuer i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG.

Für gewerbliche Unternehmen bzw. steuerpflichtige Einrichtungen sind diese Einnahmen in der Regel als Betriebseinnahme (unabhängig von deren Höhe) ertragssteuerpflichtig.

Hinweis: Wir sind nicht befugt eine individuelle steuerliche Beratung durchzuführen und empfehlen Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Sie erhalten die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung des Umweltbundesamtes (voraussichtlich ca. drei bis vier Monate nach Registrierung auf der N‑ERGIE Internetseite) auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Nein. Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich.

Ja. Ein Antrag auf die THG Quote kann eingereicht werden.

Fragen zur Registrierung

Wir benötigen nur ein paar persönlichen Angaben wie Name, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.

Zudem benötigen wir Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto / Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Als Stromkunde der N‑ERGIE halten Sie bitte auch Ihre Kundennummer bereit.

Wenn Sie noch kein Kunde der N‑ERGIE sind, benötigen wir zudem noch Ihre Adressangaben.

Bitte erstellen Sie jeweils ein Foto der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines (Vorgabe des Umweltbundesamtes). Die beiden Bilder können Sie in unserem Online-Formular hochladen.

Zudem werden einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug abgefragt.

Beispiel einer Vorderseite:

© N‑ERGIE, N‑ERGIE

Ja. Sie können genau wie jede Privatperson, die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragssteller und der eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen. Bitte achten Sie bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge darauf anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Hintergrund: Auf den ausgezahlten Bonus wird zusätzlich die Umsatzsteuer an Sie ausgezahlt.

Im Prinzip ja. Relevant ist hierbei, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Ist Ihr Arbeitgeber eingetragen, benötigen wir von diesem eine Vollmacht.

Ja. Ausschlaggebend ist, dass Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Ja, bei der Anzahl der vollelektrischen E-Autos gibt es keine Einschränkung.

In unserem Online-Formular können Sie jeweils ein Fahrzeug registrieren. Bei jedem weiteren Fahrzeug müssen Sie den Registrierungsvorgang durch erneutes klicken auf "Jetzt Prämie sichern" durchlaufen.

Wenn Sie mehr als 2 Fahrzeuge registrieren möchten, wenden Sie sich bitte an thg-quote@n-ergie.de.

Ja, Sie werden von uns frühzeitig informiert und erhalten ein Angebot über eine neue Prämienhöhe für das kommende Jahr.

Sie haben noch weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns einfach: thg-quote@n-ergie.de

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