Lieferant werden

Der Einkauf der N‑ERGIE beschafft Güter und Dienstleistungen für folgende Unternehmen:

  • N‑ERGIE Aktiengesellschaft
  • VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
  • StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
  • WFW Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum
  • Tochterunternehmen des N‑ERGIE Konzerns

Das Beschaffungsvolumen beträgt – je nach Investitionstätigkeit der Unternehmen – ca. 170 bis über 300 Mio. Euro jährlich.

Für die N‑ERGIE, die VAG und die StWN gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber: Beschaffungen, die die Schwellenwerte überschreiten, werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und nach Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben.

Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen.

Sie möchten Lieferant werden?

Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten Sie, uns den ausgefüllten Lieferantenfragebogen zurückzusenden. So können wir uns einen umfassenden Überblick über Ihr Lieferangebot bzw. Ihre Leistungen verschaffen.

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Wir haben alle Kontaktinformationen für Sie zusammengestellt.

Wichtige Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen

Die Einkaufsbedingungen der N‑ERGIE und Informationen über die Entflechtungsbestimmungen gibt es hier als PDF zum Download.

Die Städtische Werke Nürnberg GmbH mit ihren Konzerngesellschaften fällt ab 1. Januar 2023 unter die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Daher wurden unter anderem die Einkaufsbedingungen angepasst.

Hier finden Sie die Einkaufsbedingungen der N‑ERGIE Aktiengesellschaft.

Die N‑ERGIE Aktiengesellschaft und ihre Töchter sind Teil eines Energieversorgungskonzerns, welcher den Entflechtungsbestimmungen nach den §§ 6-7b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterliegt. Auch die Lieferanten haben gemäß § 6a Abs. 1 und 2 EnWG über sensible Informationen Vertraulichkeit zu wahren.

Beschwerdestelle

Beschwerdestelle für Beschwerdeverfahren gem. § 8 LkSG:

Rechtsanwalt Michael Spengler (m.spengler@ra-kanzlei-spengler.de)

Hingewiesen wird hier auf die Beschwerdestelle im Rahmen des LkSG, über die interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können (auf Wunsch anonym).