Gesetzliche Änderung bei Umzug, Kündigung und Wechsel des Energieversorgers
Ab Freitag, 6. Juni greifen neue regulatorische Vorgaben, die von der Europäischen Union initiiert und nun durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland auf den Weg gebracht wurden.
Diese gesetzliche Änderung betrifft alle Energieversorger in Deutschland und der EU und macht eine umfassende Anpassung der Kundenprozesse notwendig. Die N‑ERGIE setzt die neuen Vorgaben für alle Sparten, also Strom, Gas, Fernwärme und Wasser um.
Hintergrund: Was verbirgt sich hinter der rechtlichen Vorgabe?
Die technische Umsetzung des Anbieterwechsels soll demnach zum angemeldeten Wechseldatum innerhalb eines Tages (24 Stunden) vollzogen werden, sofern die Meldung rechtzeitig eingeht. Daher auch der Name der Vorgabe: 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie soll den Wechsel des Energieversorgers standardisieren und beschleunigen. Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen ändern sich durch die neue Regelung nicht.
Auswirkungen für Kundinnen und Kunden
Im Zuge der Umstellung müssen Kundinnen und Kunden wichtige Fristen und Sorgfaltspflichten beachten. Vertragsabschlüsse und Meldungen zu Umzügen müssen mindestens 14 Tage in die Zukunft übermittelt werden, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Die Meldung erfolgt am einfachsten und unkompliziertesten online unter www.n-ergie.de.
Da die Gesetzesänderung zum 6. Juni greift, gilt der 14-tägige Vorlauf bereits ab dem 26. Mai 2025. Wichtig: Umzüge, Kündigungen, Produktwechsel und Wechsel des Energieversorgers können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr rückwirkend bearbeitet und korrigiert werden. Es ist zwingend notwendig, dass Kund*innen sämtliche Änderungen eigenständig, fristgerecht und vollständig direkt an den Energieversorger melden. Nur so kann die N‑ERGIE gewährleisten, dass bisherige Tarife mitgenommen oder Verträge abgeschlossen werden können.
Außerdem sollten Kund*innen bei jeder Änderung den entsprechenden Zählerstand mitteilen, bevorzugt online unter www.n-ergie.de/zaehlerstand. Hier gilt: Bei Umzügen müssen beide Zählerstände, also am alten und am neuen Wohnsitz für das festgelegte Ein- und Auszugsdatum gemeldet werden.
Auswirkungen auf Vermieter*innen
Vermieter*innen sind ebenfalls von den Änderungen betroffen. Für sie relevant: Wenn ihre Mieter*innen ausziehen, sollten sie mit diesen im engen Austausch bleiben und sicherstellen, dass die richtigen Aus- bzw. Einzugsdaten und die Zählerstände fristgerecht übermittelt werden. So können unnötige Kosten für Vermieter*innen vermieden werden.