Strom direkt vermarkten

Wir helfen Ihnen, Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu vermarkten.

© N‑ERGIE, Fotoarchiv

Seit dem 1. Januar 2016 gilt für alle regenerativen Anlagen eine Vermarktungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seither sind neben Groß- auch Kleinanlagenbetreiber gesetztlich dazu verpflichtet, ihren Ökostrom direkt zu vermarkten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Direktvermarktung und lassen Sie sich von der N‑ERGIE als kompetenten Dienstleister an Ihrer Seite unterstützen.

Direktvermarktung bezeichnet den – zumeist über einen Direktvermarkter wie die N‑ERGIE bewerkstelligten – Verkauf von Strom an Dritte. Das Modell der geförderten Direktvermarktung wurde vom Gesetzgeber besonders forciert, um erneuerbare Energien besser am Markt zu integrieren und eine Alternative zur fixen EEG-Einspeisevergütung zu schaffen.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Wer seinen eigenerzeugten Strom direkt vermarktet, bekommt für seine Lieferung einen aus dem durchschnittlichen Stundenpreis an der Strombörse errechneten Marktwert sowie eine Marktprämie, die sich aus den gesetzlich festgelegten Fördersätzen ergibt. Doch damit nicht genug: Wird der erzeugte Strom in Spitzennachfragezeiten zu Höchstpreisen verkauft, lässt sich ein höherer Erlös erzielen als mit dem festen EEG-Vergütungsmodell.

Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen, die Strom aus Biogas, Biomasse, Windkraft, Photovoltaik oder Wasserkraft erzeugen, erhalten entweder eine feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder müssen in Abhängigkeit der Leistung ihren Strom direkt vermarkten. Weitaus höhere Erlöse lassen sich mit der Direktvermarktung erzielen: Dabei wird der Strom nicht dem Netzbetreiber, sondern an einem Direktvermarkter zur Belieferung von Letztverbrauchern verkauft.

Die vom Gesetzgeber festgesetzten EEG-Fördersätze für die Direktvermarktung von Ökostrom werden über den anzulegenden Wert entlohnt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Marktprämie (anzulegender Wert abzgl. Marktwert)
  • Marktwert (Einspeiseerlöse abzgl. Dienstleistungsentgelt)
  • Mehrerlöse (ergeben sich durch spezifische Merkmale der Anlage)

Mit der N‑ERGIE an den Markt

Wenn Sie sich für die N‑ERGIE als Direktvermarkter entscheiden, erhalten Sie stets den Marktwert für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Für die Übernahme der Direktvermarktung berechnen wir Ihnen dabei ein festes Dienstleistungsentgelt (Euro pro Megawattstunde).

Dafür kümmert sich die N‑ERGIE insbesondere um die Abwicklung der Handelsgeschäfte, die Führung des EEG-Bilanzkreises sowie die Abrechnung Ihrer Vergütung. Das alles ist im Rahmen eines übersichtlichen und transparenten Vertragwerks geregelt. Des Weiteren beraten und unterstützen wir Sie persönlich bei der Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit und bei der Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Zudem nutzen wir unser umfassendes Know-how, um weitere Marktpotenziale für Sie zu erschließen. Dank unserer Zusatzangebote haben Sie die Möglichkeit, den Erlös Ihrer EEG-Anlage zusätzlich zu steigern.

Zusätzliche Erlösmöglichkeiten

Durch einen marktorientierten, flexiblen Einsatz Ihrer EEG-Anlage können Sie zusätzliche Einnahmen erzielen.

Im Rahmen einer Fahrplanoptimierung unterstützen wir Sie außerdem dabei, dass die Anlage entsprechend dem Marktpreis für Strom optimal gesteuert wird.

Mit der N‑ERGIE als Poolanbieter sind weitere Zusatzerlöse möglich.

Werden Sie mit Ihrer Anlage Teil des Virtuellen Kraftwerks und holen Sie durch die Vermarktung von Regelenergie mehr aus dem individuellen Potenzial Ihrer Anlage heraus.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die An- und Abmeldung Ihrer Anlage zur Direktvermarktung erfolgt durch uns.

Wir wickeln das komplette Bilanzkreismanagement für Sie ab und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung detaillierter Einspeiseprognosen.

Für uns selbstverständlich: Persönlicher Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Energiesektor und verständliche Verträge.

Mehr zur Direktvermarktung

Wollen Sie mehr zum Thema Direktvermarktung erfahren? Wir haben einige interessante Informationen für Sie zusammengetragen:

Mit dem EEG 2014 wurde die Vergütungsstruktur für EEG-Strom reformiert.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die stufenweise Verpflichtung aller Anlagen zur Direktvermarktung und Fernsteuerbarkeit.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt diese Pflicht für alle Neuanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung.

Bestandsanlagen, die sich bereits in der Direktvermarktung befinden, müssen wie Neuanlagen unabhängig von ihrer Größe fernsteuerbar sein. Anlagenbetreiber sind somit zum Einbau einer technischen Vorrichtung verpflichtet, welche es dem Direktvermarkter ermöglicht, die Ist-Einspeisung abzurufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren.

Auch Bestandsanlagen, die bislang die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber erhalten, können jederzeit in die geförderte Direktvermarktung wechseln. Im Rahmen der geförderten Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber neben der Zahlung durch den Direktvermarkter vom Netzbetreiber die Marktprämie und erzielt dadurch höhere Erlöse als durch die Einspeisevergütung.

Kontakt für Redispatch 2.0 Anfragen

Das Thema Redispatch 2.0 rückt immer näher. Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen.

Mit Direktvermarktung nach EEG profitieren

Haben Sie Fragen zur Direktvermarktung Ihrer EE-Anlage(n)? Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich um Ihr Anliegen.