Aktuelle Information zur Energiepreisbremse
Ihre Entlastung im Rahmen der Preisbremsen wird mit dem Märzabschlag (fällig ab April) berücksichtigt. Derzeit informieren wir unsere Kunden über ihre neuen Abschläge.
Durch die Umsetzung der Abschlagsänderungen finden die Abbuchungen (Lastschrift) nicht zum Monatsersten, sondern verteilt über den Monat statt. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie selbst überweisen, wird der neue Abschlag erst fällig, nachdem Sie ein Schreiben mit individuellen Informationen erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zu Entlastungen