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Aktueller Leuchtenkatalog

Neben unseren Leistungen im Bereich Straßenbeleuchtung haben Sie auch die Möglichkeit den aktuellen Leuchtenkatalog 2022 anzuschauen.

Für eine gute Sicht

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Aktuellste Technik

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Was Straßenbeleuchtung leistet

Die Straßenbeleuchtung in Kommunen bereichert das Leben der Menschen. Wir zeigen Ihnen, welche Bedeutung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Raum zukommt. Außerdem erläutern wir rechtliche und technische Grundlagen.

Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Gute Sicht für alle Verkehrsteilnehmer – das ist die Hauptaufgabe der Straßenbeleuchtung. Alle Verkehrsflächen sollen so beleuchtet sein, dass mögliche Behinderungen bereits aus großer Entfernung erkennbar sind. Die Anordnung der Leuchten markiert zudem den Straßenverlauf.

Schutz der Menschen in der Kommune

Licht bietet Sicherheit. Nicht nur für die Menschen in der Kommune, sondern auch für ihr Eigentum. Eine normgerechte Straßenbeleuchtung kann sowohl die Unfallhäufigkeit und deren Schwere reduzieren. Zudem leistet gute Straßenbeleuchtung einen Beitrag dazu, Straftaten zu vermeiden.

Schöne Straßen und Plätze

Innerorts spielt die Straßenbeleuchtung eine wichtige gestalterische Rolle. Ausgewählte lichttechnische Anpassungen (z.B. andere Lichtfarbe) und deren fein abgestimmte ästhetische Wirkung sorgen für eine positive Atmosphäre.

Wir haben die wichtigsten rechtlichen und technischen Grundlagen zum Thema Straßenbeleuchtung für Sie zusammengefasst:

Rechtliche Grundlagen

  • Nach Art. 51Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWEG) haben Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Pflicht, öffentliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu beleuchten. Die Straßenbeleuchtung soll dabei vorrangig dazu dienen, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.
  • Die Beleuchtungspflicht umfasst die Erstellung, den Betrieb, die Wartung und die Kontrolle der Leuchten. Zudem ist die Gemeinde verpflichtet, das Ausmaß der Straßenbeleuchtung festzulegen. Nach §123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Erschließung von Baugebieten grundsätzlich Aufgabe der Kommune.
  • Die Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen können Kommunen vertraglich an Dritte, beispielsweise den Netzbetreiber, übertragen.

  • Im § 124 Abs.1 BauGB verpflichten sich die beauftragten Unternehmen für eine ordnungsgemäße Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage zu sorgen.

Technische Grundlagen

  • Die DIN EN 13201 (Norm zur Straßenbeleuchtung) bildet die Grundlage für die verkehrsgerechte Auslegung der Beleuchtungsanlagen.
  • Die Anforderungen werden nach jeweiligem Unfallrisiko abgestuft, d.h. nach den Störungen im Verkehrsverlauf und nach der Gefährlichkeit.
  • Es erfolgt eine Verknüpfung der lichttechnischen Gütemerkmale mit den verkehrstechnischen Kriterien, die die bauliche Gliederung und das Verkehrsaufkommen beinhalten. Die einzelnen Gütemerkmale der Straßenbeleuchtung sind: Leuchtdichte, Längs-, und Gesamtgleichmäßigkeit der Leuchtdichte, Blendungsbegrenzung, optische Führung, Lichtfarbe und Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen.

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