Bitte beachten Sie folgende Information
Info zur Abschaltung Barzahlen.
Diese Bezahlmethode ist ab Anfang Mai 2024 nicht mehr möglich. Für zukünftige Zahlungen empfehlen wir Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren. So übersehen Sie keine Zahlungstermine, wir buchen die aktuellen Beträge zum richtigen Zeitpunkt von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie offene Beträge auch regelmäßig überweisen.
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Bareinzahlung - so funktioniert´s
Schritt 1: Zahlschein abrufen
Laden Sie Ihren Zahlschein herunter oder lassen Sie ihn sich per E-Mail zusenden.
Schritt 2: Einzelhandelspartner aussuchen
Gehen Sie mit dem Zahlschein zu einem teilnehmenden Einzelhandelspartner Ihrer Wahl. Eine Übersicht aller Partner finden Sie hier.
Schritt 3: Zahlschein vorzeigen und zahlen
Zeigen Sie den ausgedruckten oder digitalen Zahlschein (z. B. auf Ihrem Smartphone) an der Kasse vor und zahlen Sie den offenen Betrag.
Schritt 4: Zahlungsbestätigung erhalten
Ihr Kassenzettel dient für Sie als Zahlungsbestätigung. Wir erhalten innerhalb von 60 Minuten eine Bestätigung über den Zahlungseingang.
Unser Tipp: Machen Sie sich das Leben leichter!
Stellen Sie auf Lastschrift um und lassen Sie bequem alle offenen Beträge von Ihrem Konto abbuchen.
Häufige Fragen und Antworten
Sollten Sie an unterschiedlichen Adressen bzw. in mehreren Wohnungen Energie und/oder Wasser von uns beziehen, so können Sie für jede Adresse/Wohnung eine eigene Zahlungsweise festlegen.
Nein, Sie können die Fälligkeit Ihres Abschlags nicht verschieben.
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Abschläge immer innerhalb der ersten drei Werktage des Monats ab – standardmäßig zum Monatsersten.
Sofern Sie Ihre Abschläge überweisen, können Sie die Überweisung immer im Voraus zu einem für Sie günstigeren Zeitpunkt tätigen.
Nein, Barauszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Auszahlungen von z. B. Rechnungsguthaben erfolgen ausschließlich per Überweisung.
Nein. Wir versenden den Zahlschein automatisch an die E-Mailadresse, die Sie in unseren Online-Services hinterlegt haben.
Nein. Solange sich die Höhe Ihres Abschlags nicht ändert, können Sie den Zahlschein jeden Monat wiederverwenden.
Aus rechtlichen Gründen darf der Gesamtbetrag aller erstellten Zahlscheine pro Tag nicht über 999,99 € und pro Kalenderjahr nicht über 9.999,99 € liegen.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens oder der .