Endlich rauchfrei:

Die Fernwärme der N‑ERGIE

- sauber, einfach, komfortabel

Viele Haushalte und Unternehmen aus der Region schätzen bereits die Vorteile der Versorgung mit Fernwärme durch die N‑ERGIE. Diese wird durch umweltschonende und effiziente Technologien, wie beispielsweise Kraft-Wärme-Kopplung, erzeugt – hauptsächlich in unserem Heizkraftwerk in Nürnberg-Sandreuth.

Kontakt

Sie möchten mehr erfahren?

Wir beraten Sie gerne

Zum Kontaktformular

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Wärme rund um die Uhr, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse

Keine Verbrennung im Haus - Fernwärme wird gebrauchsfertig geliefert

Platzsparend und wartungsarm - Heizkessel, Brennstofflager, Öl- oder Gastanks sowie Kamin werden überflüssig

Bequeme Abrechnungsmodalitäten

Fernwärme gilt als Ersatzmaßnahme im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Geringere Investitionen im Neubau und bei Sanierungen aufgrund des günstigen Primärenergiefaktors

Weitere Informationen zur Fernwärme und dem Versorgungsgebiet finden Sie hier:

Bitte beachten Sie: Unser Fernwärmeangebot gilt nur für das Stadtgebiet Nürnberg. Die Möglichkeit eines Anschlusses muss jeweils individuell geprüft werden.

Fernwärme-Ansprechpartner

Geben Sie die PLZ der Lieferstelle ein.

Wenn Sie ein Haus bauen oder renovieren ist Nürnberger Fernwärme eine ausgezeichnete Wahl. Denn die Energieeffizienzvorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können dank der sehr günstigen Werte für Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor leicht erfüllt werden. Auch in Energieausweisen macht sich die Nürnberger Fernwärme positiv bemerkbar.

Die Werte lassen wir uns über ein Zertifikat bestätigen, dessen Berechnungsgrundlage der Branchenstandard FW309-1:2021 der AGFW (Arbeitsgemeinschaft Fernwärme) bildet.

Zertifiziert werden im Wesentlichen folgende drei Werte:

Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor drückt aus, wie effizient eine Energie genutzt wird. Für die Durchführung von Effizienzvergleichen kann dieser Wert herangezogen werden.

Primärenergiefaktor nach GEG

Seit Einführung des GEG gilt die Regel, dass für bestimmte Zwecke wie beispielsweise die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen der Primärenergiefaktor einer „Kappung“ unterzogen werden muss, falls dieser besser als 0,3 sein sollte. Durch die Verwendung von erneuerbaren Brennstoffen kann dieser Wert bis zu einer Grenze von 0,2 noch verbessert werden.

Emissionsfaktor nach GEG

Der Emissionsfaktor wird nach den Vorgaben des GEG ermittelt und ist auch für die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen zu verwenden. Dabei werden nicht nur CO2-Emissionen berücksichtigt, sondern auch andere Treibhausgase, weshalb der Emissionsfaktor in der Einheit Gramm CO2eq. pro Kilowattstunde angegeben wird. Der Ausdruck CO2eq. bezeichnet das CO2-Äquivalent, in dem nicht nur CO2 sondern auch andere Treibhausgase gewichtet nach ihrer Klimawirkung berücksichtigt sind.

Wenn Sie neu bauen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass Sie ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken müssen.

Die Fernwärme im Verbundnetz der N‑ERGIE gilt im Rahmen dieses Gesetzes als Ersatzmaßnahme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, da die Fernwärme überwiegend in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird und zu einem bedeutenden Teil aus erneuerbaren Energien und Abwärme aus der Müllverbrennung stammt.

Bitte beachten Sie, dass die in der Bescheinigung verwendeten Angaben auf Planwerten basieren, da wir hiermit unsere Bemühungen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien zum Ausdruck bringen wollen. Die Werte beziehen sich auf den geplanten Stand in 2028.

Förderungen nach BEG, welche einen 55%-Erneuerbaren-Energien-Anteil als Voraussetzung haben, können mit unserer Fernwärme in Anspruch genommen werden. Hierbei beziehen wir uns auf die Alternativbedingung eines Primärenergiefaktors kleiner oder gleich 0,25, wodurch die Ausweisung des Erneuerbaren-Energien-Anteils von 49% nicht maßgeblich ist.


Optionale Zusatzleistung: Wohnungsweise Wärmeabrechnung

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, in dem mehr als drei Einheiten mit Fernwärme versorgt werden, rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit den einzelnen Mietparteien ab. Grundlage sind hierbei die Bestimmungen der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)“. Voraussetzung ist, dass dafür Wärmelieferungsverträge zwischen der N‑ERGIE und allen Nutzungsberechtigten vorliegen und nicht technische oder abrechnungstechnische Gründe entgegenstehen. Zusätzlich rechnet die N‑ERGIE gerne auch den wohnungsweisen Kaltwasserverbrauch mit den einzelnen Nutzungsberechtigten ab.


Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung

Zur Klärung von Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien gelöst werden können, gilt der ordentliche Rechtsweg. Die N‑ERGIE nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Die Fernwärmepreise der N‑ERGIE werden anhand von Preisformeln errechnet. Diese bilden sowohl die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung, als auch die allgemeine Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt ab. Somit wird gewährleistet, dass während der gesamten Vertragslaufzeit immer ein angemessener Preis zum Ansatz kommt.

Die Preisformeln finden Sie in den jeweiligen "Ergänzenden Bestimmungen".

Alle für die Preisanpassung zum 01.10.2022 herangezogenen Werte finden Sie hier:

Die Korrektheit der verwendeten Börsenpreise können Sie auf folgender von der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) bereitgestellten Seite überprüfen: