Die N-ERGIE – Unser Unternehmen

Die N-ERGIE und der Wettbewerb

Die N-ERGIE legt im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der tägliche Umgang mit Kunden, Lieferanten, Auftragsvergaben und anderen Geschäftsvorgängen orientiert sich an geltendem Recht, einer definierten Unternehmenskultur, den „Leitlinien betrieblichen Handelns“, sowie weiteren internen Bestimmungen.

Leitlinien betrieblichen Handelns

Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Mitarbeiter und Führungskräfte der N-ERGIE achten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten alle betreffenden Gesetze, Regeln und Vorschriften.

Beschäftigte der N-ERGIE berücksichtigen insbesondere die konzerninternen Regelwerke und Handlungsanweisungen. Über die bestehende Rechtsordnung hinaus orientieren sich Mitarbeiter und Führungskräfte an ethischen Grundsätzen, die häufig ungeschrieben in Form von gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Regeln das Miteinander bestimmen. Kein N-ERGIE Mitarbeiter, Bewerber oder Geschäftspartner wird aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt.

Externe Geschäftsbeziehungen

Mitarbeiter und Führungskräfte der N-ERGIE gestalten Kunden- beziehungsweise Lieferantenvorgänge und Beziehungen zu Dritten transparent und nachvollziehbar. Sie stellen intern eine transparente Entscheidungsvorbereitung und -findung sicher.

Die N-ERGIE spricht sich für einen fairen Wettbewerb aus und tätigt ihre Geschäfte mit einwandfreien Mitteln. Sie toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Kartellabsprachen. Mitarbeiter und Führungskräfte der N-ERGIE meiden Interessenskonflikte, die ihre Fähigkeit, im besten Interesse des Konzerns zu handeln und zu entscheiden, beeinträchtigen könnten.

Die N-ERGIE überzeugt durch die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen. Sofern im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis Geschenke und andere Vergünstigungen gewährt oder angenommen werden, geschieht dies aus Gründen der Höflichkeit und im Einklang mit weiteren internen Bestimmungen – nicht zur Erlangung beziehungsweise Gewährung von Vorteilen.

Mitarbeiter

Die Beschäftigten der N-ERGIE schützen das Vermögen, die Betriebseinrichtungen sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Sie stellen einen effizienten Einsatz und die ausschließlich Nutzung für legitime Geschäftszwecke sicher.

Das Ansehen der N-ERGIE sowie verbundener Unternehmen und Beteiligungsunternehmen wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann der N-ERGIE und dem StWN Konzern bereits erheblichen Schaden zufügen. Jeder Beschäftigte ist gehalten, auf das Ansehen der N-ERGIE und des StWN Konzerns in der Gesellschaft zu achten.

Mitarbeiter und Führungskräfte behandeln betrieblich relevante Informationen vertraulich. Vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen werden vor dem Einblick Dritter und nicht beteiligter Kollegen in geeigneter Weise geschützt.

Betrieblich relevante Informationen an die Öffentlichkeit, an Medien oder an Dritte werden ausschließlich über hierzu autorisierte Personen weitergegeben. Nur von diesen Stellen kommunizierte Sachverhalte gelten als verbindlich. Wer nach außen als Vertreter der N-ERGIE wahrgenommen werden könnte, ohne hierzu autorisiert zu sein, macht deutlich, dass er als Privatperson spricht beziehungsweise handelt.

Die N-ERGIE setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter unternehmerische Belange mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Der Konzern ermutigt seine Mitarbeiter, Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung wahrzunehmen.

Regionale Verantwortung

Die N-ERGIE sieht eine besondere Verantwortung in der Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene.

Spenden sowie Sponsoringaktivitäten sind in diesem Zusammenhang wesentliche Instrumente. Sie werden in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden externen und internen Bestimmungen durchgeführt und lückenlos erfasst.

Beachtung dieser Leitlinien

Die dargelegten Grundsätze und Maßstäbe sind für alle Mitarbeiter und Führungskräfte verpflichtend. Dementsprechend können Verstöße zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und anderen rechtlichen Maßnahmen führen. Alle Mitarbeiter werden ausdrücklich ermutigt, bei Verständnisfragen, unklarer Vorgehensweise in bestimmten Situationen und bei Hinweisen auf nicht regelkonformes Verhalten ihre Führungskraft oder den zuständigen Beauftragten anzusprechen.

Korruptionsprävention

Die N-ERGIE wendet sich gegen Korruption und andere Formen von Wirtschaftskriminalität. Sie hat sich daher als vorbeugende Maßnahme eine Richtlinie zur Korruptionsprävention gegeben, einen Compliance-Beauftragten als internen Ansprechpartner bei Fragen zu dieser Thematik benannt und einen Ombudsmann berufen.

Ombudsmann der N-ERGIE

Bei Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten beziehungsweise rechtswidrige Geschäftspraktiken können sich Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer oder Dritte an einen unabhängigen Vertrauensanwalt außerhalb des Unternehmens wenden. Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph nimmt diese Informationen als Ombudsmann entgegen und bewertet den Sachverhalt. Er leitet auf Grund seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nur solche Informationen an das Unternehmen, die durch den Hinweisgeber entsprechend freigegeben wurden. Ein innerbetriebliches Gremium verfolgt die Angelegenheit weiter und leitet gegebenenfalls nächste Schritte ein. Die N-ERGIE schafft mit diesem Verfahren Transparenz und leistet einen aktiven Beitrag zu einem fairen und ehrlichen Wettbewerb.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph
Albrecht-Dürer-Platz 4
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 9291886
Telefax: 0911 2740677
E-Mail: RA@tobiasrudolph.de
Internet: http://www.tobiasrudolph.de

Bild N-ERGIE