Pflichtmitteilungen

Grundlegendes, Wichtiges, Wissenswertes

Auf diesen Seiten haben wir die wichtigsten Paragraphen, Verordnungen und Pflichtmitteilungen zusammengefasst, die in Verbindung mit der Energieversorgung relevant sind. Nach Themen geordnet, haben Sie einen guten Überblick und können die Dinge, die Sie interessieren, schnell und einfach einsehen.

Grundversorgung - Strom

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

STROM STANDARD (Eintarifzähler) und STROM EXTRA (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unser günstiges Sonderprodukt STROM SMART an. Davon profitieren Sie bereits ab 900 kWh Jahresverbrauch. Sofern ein schriftlicher Vertrag über ein Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (STROM STANDARD bzw. STROM EXTRA) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Ersatzversorgung - Strom

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Diese Preise gelten für die Ersatzversorgung in der Niederspannung:

Preisübersicht für Strompreismodelle, die nicht mehr angeboten werden

Hier finden Sie eine Preisübersicht für die Preismodelle STROM SINGLE, STROM PRIVAT, STROM SELECT, STROM PROFI, STROM FLEXI oder STROM GARANT2010.

Bitte berücksichtigen Sie, dass für diese Produkte keine neuen Vertragsabschlüsse mehr möglich sind.

Grundversorgung - Erdgas

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an. Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Darüber hinaus haben Sie als Privatkunde die Möglichkeit, sich für unser Sonderprodukt ERDGAS SMART zu entscheiden. Für Gewerbekunden ab 10.000 kWh Jahresverbrauch ist ein Sonderprodukt (ERDGAS SMART) eine notwendige Voraussetzung zur Erdgasbelieferung, denn es besteht zur Grundversorgung dieser Kundengruppe laut EnWG keine gesetzliche Verpflichtung.

Für Firmenkunden ab einer Nennwärmeleistung von 150 kW bieten wir das Sonderprodukt ERDGAS CLEVER  an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über das Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgungstarif) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Ersatzversorgung - Erdgas

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Sicherheitsdatenblatt für Erdgas gemäß EU-Richtlinie (91/155/EWG)

Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) wird für gewerbliche Anwender von Erdgas auf das Sicherheitsdatenblatt hingewiesen.

Veröffentlichungen nach §15 Abs. 2 EEG (künftig §52 Abs. 1 Ziffer 1 EEG)

Entsprechend den Anforderungen des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (künftig Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften) veröffentlicht die N-ERGIE Aktiengesellschaft die folgenden Informationen:

  Abrechnungsjahr 2008
EEG-pflichtiger Letztverbraucherabsatz in kWh 6.034.269.709
davon privilegierter Letztverbraucherabsatz in kWh 758.697.009

Stand: 31.05.2009

Gleichbehandlungsprogramm 2008

Hier können Sie sich den Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2008 im PDF-Format ansehen.

Sicherstellung der Datenvertraulichkeit nach Energiewirtschaftsgesetz § 9 (EnWG)

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind Teil eines Energieversorgungskonzerns, welcher den Entflechtungsbestimmungen nach den §§ 6-10 EnWG unterliegt. Die Lieferanten haben über sensible Informationen nach § 9 Abs. 1 und 2 EnWG, von welchen sie in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, Vertraulichkeit zu wahren. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Information über die Entflechtungsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).