Online-Service – Formulare
Musterrechnung
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Die Rechnungen der N-ERGIE für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme sind übersichtlich und leicht verständlich. Damit Sie sich schnell und einfach zurechtfinden, möchten wir Ihnen am Beispiel einer Musterrechnung die einzelnen Positionen der Rechnung erläutern. Bewegen Sie die Maus auf die entsprechenden Punkte um weitere Informationen zu erhalten.
Auf der ersten Seite Ihrer Jahresrechnung finden Sie auf einen Blick alle wesentlichen Abrechnungsdaten. Auf den Folgeseiten erhalten Sie einen detaillierten Nachweis über das Zustandekommen Ihres aktuellen Rechnungsbetrags und der zukünftigen Abschläge.
1. Bitte geben Sie stets Ihre Kundennummer an, wenn Sie uns anrufen oder schreiben. So können wir Ihre Anfrage schnell und richtig beantworten.
2. Vergessen Sie nicht, bei Zahlungen die Nummer Ihres Kundenkontos anzugeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Zahlung nur mit dieser Nummer reibungslos zuordnen können.
3. Die Lieferstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energie- und/oder das Wasser verbraucht wird.
4. Hier ist vermerkt, welche Preismodelle der Abrechnung Ihres Verbrauchs zugrunde liegen.
5. Dieser Betrag wurde im angegebenen Zeitraum für Ihren Verbrauch ermittelt.
6. Die Summe Ihrer Abschlagszahlungen wird in der Rechnung berücksichtigt.
7. Der Saldo aus Ihren Verbrauchskosten (Punkt 5) minus der bezahlten Abschlägen (Punkt 6). Dieser Betrag beziffert Ihr Guthaben bzw. unsere Forderung, die aus der Jahresrechnung resultieren.
8. Mit dieser Jahresrechnung wird bereits der neue Abschlag für den ersten Monat des neuen Abrechnungszeitraums berechnet.
Der neue Abschlag errechnet sich aus Ihrem Verbrauch im letzten Jahr und setzt sich hier aus dem Abschlag für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme zusammen. Der Abschlag wird monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt.
9. Die Rechnungssumme ergibt sich aus der Differenz von Verbrauchskosten (Punkt 5) und Abschlagszahlungen (Punkt 6) zuzüglich des neuen Abschlags (Punkt 8). Guthaben erstatten wir Ihnen, Forderungen werden in Rechnung gestellt.
10. Die Fälligkeitstermine für die neuen Abschläge sind hier genannt. Im Normalfall werden die Abschläge auf zwölf Zahlungen aufgeteilt. Hierbei werden die Kosten für Ihren Energie- und ggf. Wasserverbrauch gleichmäßig auf ein Jahr verteilt.
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