Partner – Lieferanten
Lieferanten
Der Einkauf der N-ERGIE Aktiengesellschaft beschafft Güter und Dienstleistungen für folgende Unternehmen: N-ERGIE Aktiengesellschaft, VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH, WFW Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum sowie die Tochterunternehmen im N-ERGIE Konzern. Das Beschaffungsvolumen beträgt – je nach Investitionstätigkeit der Unternehmen – ca. 170 bis über 300 Mio. Euro jährlich.
Die N-ERGIE sowie auch die VAG und die StWN sind Sektorenauftraggeber im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen, d.h. Beschaffungen, die die Schwellenwerte überschreiten, werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und nach Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben.
Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen.
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Um uns einen strukturierten Überblick über Ihr Lieferangebot bzw. Ihre Leistungen zu verschaffen, bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Lieferantenfragebogen zurück zu senden.
Unterstützung durch moderne Technik
Bereits heute werden über 50% der Bestellpositionen mittels e-Procurement-Systemen online abgewickelt. Diese zukunftsweisende Technologie wird kontinuierlich ausgebaut. Anfragen und Ausschreibungen werden häufig über die elektronische Ausschreibungsplattform der Firma Futura Solutions GmbH (siehe www.myfutura.de) abgewickelt. Kommunalen und gewerblichen Kunden der N-ERGIE Aktiengesellschaft steht der Zugang zu dieser modernen und wirtschaftlichen Art der Beschaffung über den Zugang zu einem elektronischen Marktplatz offen.
In der folgenden PDF-Datei finden Sie die Einkaufsbedingungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft zum Herunterladen:
Sicherstellung der Datenvertraulichkeit nach Energiewirtschaftsgesetz § 9 (EnWG)
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft und Ihre Tochtergesellschaften sind Teil eines Energieversorgungskonzerns, welcher den Entflechtungsbestimmungen nach den §§ 6- 7a EnWG unterliegt. Die Lieferanten haben über sensible Informationen nach § 6a Abs. 1 und 2 EnWG, von welchen sie in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, Vertraulichkeit zu wahren. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Information über die Entflechtungsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie mehr über die Zusammenarbeit der N-ERGIE mit ihren Lieferanten wissen möchten – wir sind in allen Fragen für Sie da.
Die Zuständigkeiten und Ihre Ansprechpartner innerhalb des Einkaufs können Sie der folgenden PDF-Datei entnehmen:

Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung