Energieberatung – Gebäudeenergieausweis
Ist Pflicht, macht Sinn
Mit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Vorschriften: Wird ein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss auf Nachfrage ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
- Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand von Anlagedaten und Bausubstanz eines Gebäudes ermittelt.
- Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zu Grunde.
Beide Arten des Energieausweises können Sie über zugelassene Energieberater (unter www.newebauen.de) erstellen lassen. Für den Energiebedarfsausweis gibt es ggf. einen Vor-Ort-Termin. Für den Energieverbrauchsausweis benötigen Sie die Energieverbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen, die die Energieberater zur Ausweiserstellung heranziehen. Zur Ermittlung der Verbrauchsdaten bieten wir Ihnen die Rechnungsduplizierung:
Datenbereitstellung für den Energieverbrauchsausweis
| Rechnungsduplizierung Ablauf |
|---|
| Vollmachten aller Mieter Ihres Gebäudes zur Duplizierung der Rechnungen der letzten drei Jahre |
| Beauftragung der N-ERGIE mit dem Formular „Auftrag Rechnungsduplizierung“ |
| Die N-ERGIE dupliziert für Sie alle N-ERGIE Verbrauchsrechnungen der letzten drei Jahre für Ihr Gebäude |
| Kosten |
| ohne Berechnung für Kunden der N-ERGIE |
Generell gilt
Bei dezentraler Beheizung müssen für alle zusätzlichen Wärmeerzeuger die Verbräuche (Heizöl, Holz, etc.) vorliegen. Zusätzlich müssen Energieverbräuche von Fremdanbietern berücksichtigt werden.
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Auftrag Rechnungsduplizierung