Energieberatung – Gebäudeenergieausweis
Ist Pflicht, macht Sinn
Mit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Vorschriften: Wird ein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss auf Nachfrage ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
- Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand von Anlagedaten und Bausubstanz eines Gebäudes ermittelt.
- Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zu Grunde.
Beide Arten des Energieausweises können Sie über zugelassene Energieberater (unter www.newebauen.de) erstellen lassen. Für den Energiebedarfsausweis gibt es ggf. einen Vor-Ort-Termin. Für den Energieverbrauchsausweis benötigen Sie die Energieverbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen, die die Energieberater zur Ausweiserstellung heranziehen. Zur Ermittlung der Verbrauchsdaten bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
Datenbereitstellung Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
| Rechnungsduplizierung Ablauf | Kumulierte Verbräuche Ablauf |
|---|---|
| Vollmachten aller Mieter Ihres Gebäudes zur Duplizierung der Rechnungen der letzten drei Jahre | Beauftragung der N-ERGIE mit dem Formular „Auftrag zur Kumulierung“ |
| Beauftragung der N-ERGIE mit dem Formular „Auftrag Rechnungsduplizierung“ | Falls Gebäude mit weniger als 4 Wohneinheiten vorhanden sind, dann benötigen Sie je Wohneinheit eine „Vollmacht zur Verbrauchsdatenübermittlung“ |
| Die N-ERGIE dupliziert für Sie alle N-ERGIE Verbrauchsrechnungen der letzten drei Jahre für Ihr Gebäude | Die N-ERGIE kumuliert alle heiztypischen Energieverbräuche der N-ERGIE von drei zusammenhängenden Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen für ein Gebäude in anonymer Form |
| Kosten | Kosten |
| ohne Berechnung für Kunden der N-ERGIE | Kosten für ein Gebäude 41,65 €; zzgl. 8,65 € für jedes weitere Gebäude (Preise inkl. Mwst.) |
Generell gilt
Bei dezentraler Beheizung müssen für alle zusätzlichen Wärmeerzeuger die Verbräuche (Heizöl, Holz, etc.) vorliegen. Zusätzlich müssen Energieverbräuche von Fremdanbietern berücksichtigt werden.
Downloads
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Auftrag Rechnungsduplizierung -
Vollmacht für Rechungsduplizierung -
Auftrag zur Kumulierung -
Vollmacht zur Verbrauchsermittlung
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0180 2 111444*
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 8:00 bis 13:00 Uhr
E-Mail: dialog@n-ergie.de
* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute.

